Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

Nr.  XXVII.  205

Gesetzes-  und  Verordnungs-Blatt
für  das  Großherzogtum  Baden.

 

Ausgegeben  zu  Karlsruhe,  Mittwoch  den  12.  Juni  1912.

 

Inhalt.

Bekanntmachungen:  des  Ministeriums  des  Großherzoglichen  Hauses,  der  Justiz  und  des
Auswärtigen:  die  Herstellung  von  Eisenbahnverbindungen  von  Weisenbach  über  Schönmünzach  nach  Klosterreichenbach
und  von  Bretten  über  Kninlingen  und  Derdingen  nach  Kürnbach  betreffend;  des  Ministeriums  des  Jnnern:  das
Viehseuchenübereinkommen  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  Osterreich-Ungarn  betreffend;  die  Einfuhr  von  Tieren  aus  der
Schweiz  betreffend.

 

Bekanntmachung.

(Vom  4.  Juni  1912.)

Die  Herstellung  von  Eisenbahnverbindungen  von  Weisenbach  über  Schönmünzach  nach  Klosterreichenbach
und  von  Bretten  über  Knittlingen  und  Derdingen  nach  Kürnbach  betreffend.

Nachdem  der  zwischen  Bevollmächtigten  der  Großherzoglichen  und  der  Königlich  Württembergischen
  Regierung  am  12.  Dezember  1908  zu  Stuttgart  wegen  der  Herstellung  von  Eisenbahnverbindungen
  von  Weisenbach  über  Schönmünzach  nach  Klosterreichenbach  und  von  Bretten
über  Knittlingen  und  Derdingen  nach  Kürnbach  abgeschlossene  Staatsvertrag  nebst  Schlußprotokoll
  vom  gleichen  Tage  und  Nachtragsübereinkommen  vom  15.  Dezember  1910  beiderseits
ratifiziert  und  der  Austausch  der  Ratifikationsurkunden  bewirkt  worden  ist,  wird  in  Folge
Allerhöchster  Ermächtigung  dieser  Vertrag  nebst  Schlußprotokoll  und  Nachtragsübereinkommen
nachstehend  mit  dem  Anfügen  verkündet,  daß  diese  Vereinbarungen,  soweit  erforderlich,  die
Zustimmung  beider  Kammern  der  Landstände  erhalten  haben.

Karlsruhe,  den  4.  Juni  1912.
Ministerium  des  Großherzoglichen  Hauses,  der  Justiz  und  des  Auswärtigen.

von  Dusch.
6h  Dr.  Lederle.

Gesetzes=  und  Verordnungsblatt  5912