Central-Glatt
für das
Deutsche Reich.
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Neichsanzler-Amt.
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In beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
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V. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. Juni 1877. 97 24.
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Inhalk: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 1877; — Steatus der deutschen Notenbanken Ende Mai
von Ausländern aus dem Reichsgebiet Seite 307 1877; — Statistik der deutschen Banknoten für Ende Mai
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahme 1877 . . 312
an Wechselsteuer im Deutschen Neich in den Monaten April 4. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Neiere
und Mai 1877; — Uebersicht über die von den Rüben- münren
zucker = Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten 5. Instiz-Wesen: Kompetenz des Kommerzgerichts in rse
Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von 319
Zucker im Monat Mai 1877; — Errichtung eines Nebenzoll- 6. Heimath-Wesen: 2 Erkenntnisse des Bundesamts für das
amts erster Klasse; — Veränderungen in den Kontrolebezirken Heimathwesen 319
von Stations-Kontrolöbwen 309 7. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Ulagenattesee
3. Finanz-Wesen: Goldankäuse seitens der Neichsbank; —
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft- 8. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung des Versonenvertehrs auf der
lichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit Bahnstrecke Seelow-Frankfurt a. 2 ....... 22
vom 1. April 1877 bis zum Schlusse des Monats Mai 9. Konsulat-Wesen: Ernennungen c9. 222
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind:
1. der Privatlehrer Moses Wlotek aus Ossowicz slachecka, Gouvernement Plock in Russisch-
Polen, 17 Jahre alt,
2. der Kürschnergesell Tosef Steiner"') aus Altrothwasser in Oesterreichisch = Schlesien,
34 Jahre alt,
zu 1 und 2 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Posen
vom 1. bezw. 4. Juni d. J.ä;
3. der Schlosser Anton Piotrowski, geboren und ortsangehörig zu Lublin in Russisch-Polen,
37 - ut derh Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Bromberg
vom uni
*) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1874 Seite 80 Ziffer 10.