— 462 —
6. der Schneidergesell Karl Wilhelm Hillestedt aus Lyngbye auf Seeland (Dänemark),
58 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Schleswig vom
13. September d. J.,
7. der Steindruckergehilfe Emanuel Czerwenka, geboren im Jahre 1843 zu Sedletz in
Böhmen, durch Beschluß des Fürstlich reußischen Landrathsamts zu Ebersdorf vom
18. August d. J.,
8. der Schlosser Josef Schonosinsky aus Luxemburg, 23 Jahre alt, durch Beschluß des
Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 22. August d. I.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
zu 1 und 4 bis 7 wegen Landstreichens und Bettelns,
zu 2 und 3 wegen Bettelns, nach mehrmaliger rechtskräftiger Verurtheilung wegen
der gleichen Uebertretung innerhalb der letzten drei Jahre,
zu 8 wegen Landstreichens,
und
auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist
9. der Kupferschmied Marko Kralowicz, Zigeuner, aus Groß-Kanizsa in Ungarn, 37 Jahre
alt, nach Verbüßung einer wegen theils schweren, theils einfachen Diebstahls gerichtlich er-
kannten Zuchthausstrafe von zwei Jahren, durch Beschluß der Königlich württembergischen
Regierung des Schwarwaldkreises vom 7. September d. J.,
aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden.
*) Berichtigung: In dem Verzeichnisse der Ausgewiesenen ist zu lesen:
Central-Blatt S. 431 Ziff. 3 Gatermayer (nicht „Gratermayer").
— S. 450 Ziff. 10 Zeile 2 Traun nicht („Treue').
2. Militär-Wesen.
Bekanntmachung.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 22. März d. J. (Seite 161) wird in der Anlage ein Nachtrags-
Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Theil I. der deutschen Wehrordnung
vom 28. September 1875 zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Berlin, den 26. September 1877.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.