Tentral-Slatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VI. Jahrgang. Berlin, Freitag,
den 15. März 1878.
3 11.
Ahall: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung
2en Ausländern aus dem Reichsgebiet Seite 121
2. m slat-Wesen: Ernennungen 122
####-un Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung
rch Reichsmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank; —
lebersicht über die bis Ende Februar d. J. eingezogenen
Landesmünzen; — Status der deutschen Notenbanken
Ende Februar 18777 123
I. zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahme an
— —
Dt
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Wechselstempelsteuer in den Monaten April 1877 bis Fe-
bruar 18378R... 128
Finanz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe
von Schatzanweisungen. 1330
Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seesteuermanns-
Prüfung; — Erscheinen des Nautischen Jahrbuchs für
das Jahr 180 1331
Post= und Telegraphen = Wesen: Postverbindung mit Kon-
stantinopel.. 132
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuches sind:
1. der Böttchergeselle Josef Musil aus Rohozna in Böhmen, 34 Jahre alt,
2. die unverehelichte Johanna Kroker aus Ober-Hillersdorf in Oesterreichisch-Schlesien,
17 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 1 auch wegen Bettelns),
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Posen vom 4. März d. J.,
3. der Schmiedegeselle Franz Tomann, geboren im Jahre 1847 zu Badsdorf (Bezirk Senften-
berg in Böhmen) und ortsangehörig daselbst,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns und Diebstahls,
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Breslau vom 23. Fe-
bruar d. J.,
der Drahtbinder Johann Vitesak aus Viszok in Ungarn, 20 Jahre alt,
der Eisengießer Josef Neimann aus Stettenhof bei Olmütz in Mähren, 27 Jahre alt,
der Seifensieder Mathias Domazlicky aus Prag in Böhmen, 40 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 4 wegen Landstreichens und Bettelns, zu 5
wegen Diebstahls und Landstreichens, zu 6 wegen Bettelns im wiederholten Rückfalle,
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Liegnitz vom bezw.
29. Januar, 8. und 11. Februar d. J.,
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