Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

Central - Glatt 
für das 
Deutsche Reich. 
   
** 
Reichskanzler. Ant. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
VI. Jahrgang. 
Berlin, Freitag, den 4. Januar 1878. 
9) 1. 
  
  
  
Inhalt: 1. Alugemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet . Seite 1 
2. Handels= und Gewerbe-Wesen: Verlängerung des Han- 
dels- und Schiffahrtsvertrags mit Italien . .. 2 
. Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank 2 
4. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Haltestelle Erpel der 
preußischen Ostoaoahn:: 2 
  
5. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 
mügen 
6. Bollk und Steuer-Wesen: Einschluß des Geezendorftn 
Freigebiets in die deutsche Zollgrenze; — Aufhebung eines 
Untersteueramts 4 
7. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Ermächtigung zur Vor- 
nahme von Civilstands-Aken: 4 
8. Personal-Veränderungen 2c.: 
der Reichs-Hauptkasse 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind: 
1. der Arbeiter Gustav Bäckström, geboren zu Wexiö in Schweden, 36 Jahre alt, nach 
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns im Rückfalle, durch 
Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Stralsund vom 10. Dezember v. J., 
2. der Arbeiter Franz Patzel aus Spwitschin (Bezirk Hohenelbe in Böhmen), 34 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß 
der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Liegnitz vom 29. November v. J., 
3. die Eisenbahnarbeiter: 
a) Pietro Barcarol aus Agordo, 25 Jahre alt, 
b) Vincenzo Michelin aus Aviano, 35 Jahre alt, 
c) Pio Pellin aus Fonzaso in Stalien, 43 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, 
durch Beschluß 
der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Bautzen vom 5. Dezember v. J., 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
 
	        
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