sur bie Mestrhetung zuhlurgksilidn art 4 sentkungen zuf den Eientahnen, umer Zufltimmung des Bundes-
rathe, wie 1%0I#1 —- Z .,,-.-- . -
»4·-.-,»;-,·»»s,isitz-« ji«-ThemaszahlungåvjirsugkpPonwndungenwird,wiesolgyberechnet
Hm,«,,.»«-.z«»,,«,»»-,,,,« zehn 4% wich ermintelt, wie viele Poststucke (mit Ausnahme der Brief-
nostsenhun#en, 4% #nn unh, Gelbet im Einzelgewicht ron mehr als 10 kg mit jedem Zuge von jeder
Wflatlon bla zur nachltlolgenden besorpert Worben sind, und wie viel das Gewicht dieser zahlungspflichtigen
Mosiselicke nuomn atlon zu Staion betrapm hat. Tiese Ermittelung wird durch die Postverwaltung bewirkt.
7/ Elsenbahnverwaltung sicht bie Mitwirkung bei der Ermittelung frei. In den Rechnungsjahren 1878·79,
11%0/60 Fnt 1810/E1 soll dieje Ermittelung während des Monats Mai stattfinden.
e ermittelte Gesammt-Gewlchtesumme der zahlungspflichtigen Postsendungen, welche zwischen je
#me! Zlatlunen besbrdert worden sind, wird mit der Kilometerzahl der Stationsentfernung vervielfältigt, und
bie gesundenen Zummen werden zur Gewinnung einer Gewichtszahl in Kilogrammen für das Kilo-
meler ver Bahnlänze zusammmienerecht. 1
Ale so gewonnene Gemchtssumme wird auf Achs-Kilometer zurückgeführt, indem je 1 000 Kilogramm-
Milonteter (20 Gentuer-Kllometer) auf das Achs-Kilometer gerechnet, überschießende Gewichtsbeträge bis zu
00 allugrummen#lometern außer Ansab gelassen, größere Beträge aber je als eine volle Achse an-
gesel werben. „ "% 4 4
Durch Vervlelsalligung mit der Zahls und dem Verglitungssatze von 0 für das Achs-Kilometer
erniebt slech die monalliche Summe der von der Post= an die Eisenbahnverwaltung zu leistenden Fracht-
ur ung.
** 4 die Sttatlonslünge kommt die wirklich ausgemessene Entfernung (nicht die zu Tarifzwecken ab-
gerundele Kllomelerzahl) mit der Masgabe zur Anwendung, daß Entfernungen unter O,50 km nicht in Rech-
nunn gesebl, Untsernungen von O#o bie 0,7 ##m dagegen für ein volles Kilometer gerechnet werden.
d#i#e für das Rechnungslahr 1878/79 ermittelte Fracht ist auch für das Werteliahr Märg- 1878
IuTF.
ablban Anverwelte Kestsevungen der so gesundenen Monatssumme können im Laufe desjenigen Rechnungs-
luhres, In welschem die Ermittelung stattgesunden hat, nur dann verlangt werden, wenn in der Benutzung
per BVubn zu ewecken des Postdieustes erhebliche Veränderungen eingetreten sind.
diel Grasfnuunn neuer Strecken schon bestehender Bahnen kann die Ermittelung im beiderseitigen Ein-
ortunbuise in der Art bemirkt werden, daß nur sür die neu eröffnete Strecke die Zahl der Zentner-Kilo-
meter berePnet. dlese Zuhl der Zabl der Zentner-Kilometer für die übrigen Bahnstrecken hinzugerechnet und
sulchergestalt dir Zahl der zu vergitenden Achs -Kilometer neu berechnet wird.
Liel nen angelegten Bahnen wird sich die Postverwaltung mit der Eisenbahnverwaltung über den
jetpunkt der Grmittelung für das Rechnungsiahr, in welchem die Betriebseröffnung erfolgt, in jedem einzelnen
Nalle verstandigen. §½m
Qu Gunnttelung des Betrages der für die zahlungspflichtigen Päckereien zu entrichtenden Vergütung
kann im ubrmen in sedem Rechnungsiabre nur einmal verlangt werden. Das Verlangen ist spätestens bis
#nm I. April zur Kennunkk des anderen Theiles zu bringen."“
Werlin. den 9. Mui 198.
Der Reichskanzler.
Ju VBertretung:
Stephan.