Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanftalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
VI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 8. November 1878. 9 45. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Geschäfts- 2. Münz= und Vank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung 
Regulativ für die auf Grund des Gesetzes gegen die ge- von Reichsmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank 604 
meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie ge- 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugniß eines Steueramts 
bildete Reichs-Kommission; — Ausweisung von Auslän- 605 
dern aus dem Reichsgebttt Seite 601 4. Konsulat-Wesen: Todessalll 605 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
In Ausführung des §. 27 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie 
vom 2 1. Oktober d. J. (Reichs-Gesetzblatt S. 351) hat der Bundesrath in seiner Sitzung am 4. November d. J. 
beschlossen, folgendes Geschäfts-Regulativ für die auf Grund dieses Gesetzes gebildete Reichs-Kommission zu 
bestätigen: 
§. 1. 
Der Vorsitzende leitet den Geschäftsgang bei der Kommission und trifft Bestimmung über 
deren Büreau-Einrichtungen. 
Er vertheilt die Geschäfte unter die Mitglieder der Kommission und ernennt die Referenten 
für die eingegangenen Beschwerden. 
§. 2. 
Der Vorsitzende beraumt die Sitzungen der Kommission nach dem durch die eingehenden 
Beschwerden bedingten Bedürfniß an. 
g. 3. 
Die Einberufung der Mitglieder zu den einzelnen Sitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden 
nach einem von ihm im Einvernehmen mit der Kommission im voraus festzusetzenden Turnus. 
S. 4. 
Nach Eingang der Beschwerde ist dem Betheiligten zu eröffnen, daß ihm frei stehe, inner- 
halb einer ihm zu bestimmenden präklusivischen Frist die schriftliche Begründung seiner Anträge 
bei der Kommission einzureichen. 
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