Central-Glatt
für das
Deutsche
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Poftanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Dezember 1878. M 49.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- 4. Eisenbahn-Wesen: Länge der Bahnstrecke Wetzlar-Lollar;
machung betreffend Rinderpest; — Verbot des Blattes — Eröffnung der Station Gr. Tocho 652
— izerischer EEr### 7“ 4 5 wF : » , »
au: «gs:c;1k;?cghscrbjsthler Ausweisung von Auslündern 5. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung
2. Zustiz-Wesen: Bereinbarung zwischen Deuis chland und von Reichsmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank 653
Belgien wegen gegenseitiger Zulassung der beiderseitigen 6. Marine und Schiffahrt: Ertheilung von Flaggenattesten
Staatsangehörigen zum Armenrechtet 6851 654
3. Handels-#und Gewerberchesen: Berlängerung bes Landel . Konsulat-Wesen: Ernennungen; Todesfall 654
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Bekanntmachung.
Nachdem das Auftreten der Ninderpest laut telegraphischer Mittheilung der Königlich preußischen Bezirks-
regierung zu Gumbinnen vom 30. v. M. in einem mit 53 Stück Rindvieh besetzten Gehöste des Kauf-
manns Wiesemann zu Stallupönen amtlich festgestellt worden war, sind in den letzten Tagen weitere Aus-
brüche der Seuche konstatirt:
im Regierungsbezirk Potsdam: in Neu-Lewin, Kreis Ober-Barnim;
im Regierungsbezirk Frankfurt a./O.: im Kreise Lebus zu Hathenow, Rathstock,
Seelow; im Kreise Königsberg N.-M. zu Bärwalde, Wilkersdorf, Zäckerick;
im Kreise Soldin zu Ringenwalde; im Kreise West-Sternberg zu Tschernow.
Die Einschleppung der Seuche nach Stallupönen ist anscheinend durch Rindvieh erfolgt, welches aus
Rußland eingeschmuggelt worden war; die Untersuchung ist im Gange. Die in den Regierungsbezirken
Potsdam und Frankfurt a./O. konstatirten Fälle sind ausnahmslos auf den Infektionsherd zu Stallu-
pönen zurückgeführt.
Die in dem Gesetze vom 7. April 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 105) und in der Instruktion vom
9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt Seite 147) vorgesehenen Sicherheits= und Tilgungsmaßregeln sind an den
infizirten, sowie an den durch die Seuche bedrohten Orten zur Ausführung gelangt. Im Besonderen hat
die Absperrung der verseuchten Orte, bezw. Gehöfte unter Heranziehung militärischer Hülfe stattgefunden und
die erkrankten, sowie die der Erkrankung verdächtigen Viehstände sind getödtet und beseitigt worden.
88