Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

                                     — 163 — 
Muster d 
(zu 8. 15). 
                                             Anmeldung 
         von unversteuertem inländischem Taback zur Versendung. 
(Anmerkung. Der Vordruck ist, soweit derselbe für den gegebenen Fall nicht zutrifft, zu durchstreichen). 
Der unterzeichnete — 2 erklärt hiermit, den nachstehend ver— 
zeichneten, von dem-Fabackpflanzer ..... . ... A (ihm selbst) gewonnenen un- 
versteuerten Rohtaback 
  
  
zur unversteuerten Niederlegung in Berlin mit Gewährung der festgesetzten Vergütung für 
den währendder Lagerung entstandenen Gewichtsverlust versenden 
zu wollen und beansprucht, von der gesetzlichen Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer von diesem Taback ent- 
bunden zu werden. 
Der Anmelder übernimmt, wenn der Nachweis der Ausfuhr bis zum 12. Januar 1881 
- Niederlegung 
nicht nach Vorschrift erbracht sein sollte, die sich aus §. 16 und §. 17 der Bekanntmachung vom 25. März 
1880 (Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 153) ergebende Verpflichtung. 
  
  
  
  
  
D Kolli Gewicht 
er Gattung wich 
des Bemerkungen und Anträge. 
Zahl. Art. Bezeichnungabacks. Brutto Netto 
. Kilogramm. Kilogramm. 
1 Kiste PV. L. I Tabackblãtter 85 
1 Sack J. M. 27 Grumpen 27 
  
  
  
  
  
  
  
Dambach, den 5 en Januar 1881. 
(Unterschrift des Anmelders.) 
Georg Huber. 
Abgegeben Schwedt, ben 5en Januar 1881. 
Eingetragen in das Versendungsschein-Ausfertigungsregister unter Nr. 95. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
                              Königliches Steueramt. 
                                             Küsell. 
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