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Muster d
(zu 8. 15).
Anmeldung
von unversteuertem inländischem Taback zur Versendung.
(Anmerkung. Der Vordruck ist, soweit derselbe für den gegebenen Fall nicht zutrifft, zu durchstreichen).
Der unterzeichnete — 2 erklärt hiermit, den nachstehend ver—
zeichneten, von dem-Fabackpflanzer ..... . ... A (ihm selbst) gewonnenen un-
versteuerten Rohtaback
zur unversteuerten Niederlegung in Berlin mit Gewährung der festgesetzten Vergütung für
den währendder Lagerung entstandenen Gewichtsverlust versenden
zu wollen und beansprucht, von der gesetzlichen Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer von diesem Taback ent-
bunden zu werden.
Der Anmelder übernimmt, wenn der Nachweis der Ausfuhr bis zum 12. Januar 1881
- Niederlegung
nicht nach Vorschrift erbracht sein sollte, die sich aus §. 16 und §. 17 der Bekanntmachung vom 25. März
1880 (Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 153) ergebende Verpflichtung.
D Kolli Gewicht
er Gattung wich
des Bemerkungen und Anträge.
Zahl. Art. Bezeichnungabacks. Brutto Netto
. Kilogramm. Kilogramm.
1 Kiste PV. L. I Tabackblãtter 85
1 Sack J. M. 27 Grumpen 27
Dambach, den 5 en Januar 1881.
(Unterschrift des Anmelders.)
Georg Huber.
Abgegeben Schwedt, ben 5en Januar 1881.
Eingetragen in das Versendungsschein-Ausfertigungsregister unter Nr. 95.
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Königliches Steueramt.
Küsell.
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