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B. Bei der amt-
C. Festsetzung der von dem Tabackpflanzer nach §. 6 des
Gesetzes zu vertretenden Tabackmenge.
lichen Prüfung F
z estsetzung nach D. Festsetzun
ermittelter Festsetzung nach der Blätterzahl. dem Genicht. Festsetzung
Flächeninhalt der Durchschnittliche 1 a) der Flächensteuer,
Grundstücke. Anzahl der Blätterzahl von Gesammt= Menge des b) der fixirten Gewichtssteuer.
5 Pflanzen 100 Pflanzen blätterzahl Tabacks
A#□Meter Stück. Stück. Stück. ug.
6. 7. 8. 9. 10. 11.
(Zum zweiten Probeintrag.)
Die Tabacksteuer von den unter
Nr. 1 und 2 aufgeführten Grund-
stücken mit einem Flächeninhalt von
13 626 112 414 2 Ar 15 Quadratmeter beträgt:
36 17 * 826 H5500 — a) zu dem Satz von 2 Pfennig
für 1 Oudratmeter,
53 57 19 35 53 163 080 — b) einem Durchschnittsertrag
33 160 275 492 Fvon 1 Ar für vi
92 4 3-554. * 278-566 * na atze von . . . Mark
¾ « für 100
4,30 Mark
und ist im Sollregister unter Nr. 1
87 — — — — nachgewiesen.
* — — T T (Datum und Unterschrift.)
2 15 — — — — Schwedt, den 29. August 1680.
Kũsell,
Steuereinneimer.
Für die »
Prüfung. Für die Festsetzung.
(Datum und Datum und Unterschriften.
Unterschriften.) Dambach A schriften.)
Dambach, den ambach, den 14. August 1660.
14. August 1530. Bacelr, Schulez, Gottwald,
Haeir, Oberkontrolõör. Glteueraufseher. Stellvertreter der
Oberkontrolõr. Gemeindebehörde.
Schulz,
Steueraufseher.