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Gundesstaat: Muster 1.
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Verwaltungsbezirk: Einreichungstermine:
15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar
und 15. Mai.
Uebersicht
der
Einnahme au Reichs-Stempelabgaben
für
das 1 te bis te Quartal des Etatsjahres 18..
Vorschriften für den Gebrauch.
1. Die in dieser Uebersicht anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des Etats-
jabre, also z. B. für das 1. bis 3. Quartal die Solleinnahme für April bis einschließlich De-
zember.
2. In der Spalte 11 kommen die vom Reichsschatzamte festgestellten Steuerbeträge für Loose der
Staatslotterien zum Ansatz.
3. Die Spalte 13 dient zur nachrichtlichen Angabe der Steuerbeträge für Loose von Privat-
lotterien, welche am Schlusse des betreffenden Quartals noch nicht eingezahlt sind.
4. Die Spalten 14 und 15 werden nur in den Schlußsummen ausgefüllt.