Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

— 387 — 
  
  
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen 
  
Lau- 
fende wem 
Nr. 
3. 
Bei Pfändung 
4. 
Bemerkungen. 
  
III.Dem Kriegsministerium. 
Departement für das In- 
validenwesen im Kriegs- 
ministerium. 
  
  
10 
11 
12 
13 
14 
  
A. des Diensteinkommens 
der Beamten der Garnisonverwaltungen, 
der Militär-Baubeamten, 
der Beamten der Garnison-Lazarethe, 
der Beamten der Korps-Zahlungsstelle des 
14. Armee-Korps, 
der Lehrer bei den Garnisonschulen. 
sämmtlicher übrigen unter den Nummern Al 
und II nicht inbegriffenen Offiziere und Be- 
amten der Militärverwaltung. 
B. der Pension und des sonstigen aus 
Militärfonds fließenden Einkommens 
der sämmtlichen mit Pension zur Disposition 
gestellten Offiziere und Militärbeamten, 
der sämmtlichen auf Inaktivitätsgehalt oder 
Wartegeld gesetzten Offiziere und Beamten 
der Militärverwaltung, 
der sämmtlichen mit Pension gänzlich verab- 
schiedeten Offiziere und Beamten der Militär- 
verwaltung. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
derjenigen Steuerstellen. welche zur Erhebung der Reichs-Stempelabgabe und 
von ausländischen Aktien, Renten und Schuldverschreibungen nach Maßgabe 
J. 
Verzeichniß 
  
zur Abstempelung 
der Bestimmung 
unter „Ausnahme“ zu Ziffer 1 und 2 des Tarifs zum Gesetz vom 1. Juli d. J., betreffend 
die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben, (Reichs-Gesetzblatt Seite 185) zuständig sind. 
  
  
Der Steuerstelle 
  
  
  
  
  
Bundesstaat. Direktivbehörde. 
Amtssitz. Firma. 
Königreich Preußen Provinzial-Steuer-Direktion in Königsberg Königsberg Hauptsteueramt 
u Friedland „ 
» Osterode » 
60“
	        
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