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4. Konsulat--Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs
den bisherigen Konsul in Ferusalem Freiherrn von Münchhausen zum Konsul in Kiew,
den bieberigen Konsul in Kiew Dr. jur. Julius Reitz zum Konsul in Jerusalem,
un
den Kaufmann Johannes Sällström in Neder-Kalix (Schweden) zum Vize-Konsul
zu ernennen geruht.
Den Kaiserlichen Konsul in Jerusalem Dr. jur. Reitz ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai
1870 resp. §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt,
bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen beziehungsweise von Deutschen und Schutzgenossen vorzu-
nehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
5. Militär-Wesen.
–
Bekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 5. August d. J. (S. 355) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß dem Dr. Barnim Ludwig Scharlau zu New-Vork — an Stelle des auf sein Ansuchen von
den bezüglichen Funktionen entbundenen Dr. Tellkampf dortselbst (Bekanntmachung vom 6. Januar 1876,
Central-Blatt 1876, S. 4) — die Ermächtigung zur Ausstellung der in §. 41 1a und b Th. I der Wehr-
ordnung vom 28. September 1875 bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit, bezw. bedingte Tauglichkeit
derjenigen militärpflichtigen Deutschen ertheilt worden ist, welche ihren dauernden Aufenthalt in den Ver-
einigten Staaten von Amerika haben.
Berlin, den 28. Dezember 1881. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
6. Handels= und Gewerbe-Wesen.
In Folge einer zwischen der Kaiserlich deutschen und der Königlich italienischen Regierung getroffenen Ver-
einbarung bleiben der zwischen dem Zollverein und Stalien geschlossene Handelsvertrag vom 31. Dezember
1865 und die Schiffahrtskonvention vom 14. Oktober 1867 bis zum 31. Mai 1882 in Krast.
Berlin, den 28. Dezember 1881. Der Reichskanzler.
In Vertretung: von Boetticher.