Deutsche Reich.
Tentral-Blatt
für das
Berausgegchen
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
X. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 15. Dezember 1882.
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C
M#50.
Inhalt: 1. Justiz-Wesen: Nachweisung der in den ein- 2. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
zelnen Bundesstaaten zur Führung der Strafregister be- Reichsgebtttee:
stimmten Behörden
1. Justiz-Wesen.
Nachweisung
......... Seite 447 3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
November 188322. ....
derjenigen Behörden, welche auf Grund des §. 1 Nr. 1 der Verordnung des Bundesraths vom
16. Juni 1882, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mittheilung
der Strafurtheile (Central-Blatt S. 309), zur Führung der dort bezeichneten Strafregister von
den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten bestimmt worden sind.
Königreich Preußen:
Königreich Gayern:
Königreich Sachsen:
Königreich Württemberg:
Großherzogthum Baden:
Großherzogthum Hessen:
Großherzogthum Mechilenburg-Schwerin:
Großherzogthum Sachsen-Weimar:
Großherzogthum Mecklenburg-Streliz:
Großherzogthum GOldenburg:
die. Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten; für den preußischen
Kreis Ziegenrück die Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichte
zu Rudolstadt, für die preußischen Kreise Schleusingen und
Schmalkalden die Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichte zu
Meiningen;
die Amtsanwälte;
die Amtsrichter;
die Ortsvorsteher jeder Gemeinde;
die Amtsgerichte;
die Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten;
die Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten;
die Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten;
die Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichte zu Neu-Strelitz;
a) für den Bezirk des Herzogthums Oldenburg die Staatsan-
waltschaft bei dem Großherzoglichen Landgerichte zu Oldenburg,
b) für den Bezirk des Fürstenthums Lübeck die Staatsanwalt-
schaft bei dem Landgerichte zu Lübeck,
c) für den Bezirk des Fürstenthums Birkenfeld die Staats-
anwaltschaft bei dem Königlich preußischen Landgerichte zu
Saarbrücken;
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