Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

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(überhaupt nicht mehr oder nur noch nebensächlich erwerbsthätigen) Personen nach ihrem vormaligen Beruf, 
ihrer (letzt-) verstorbenen Ehemänner. 
Die Wittwen nach dem Beruf ihrer (letzt-) verstorbenen Ehemänner, und zwar: 
Wittwen, welche mit ihrer Hauptbeschäftigung erwerbsthätig sind, Wittwen, welche überhaupt nicht oder nur nebensächlich erwerbsthätig sind, 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
im Alter von im Alter von 
unter 30 40 50 60 70 und unter 30 40 50 60 70 und 
30 bis 40 bis 50 bis 60 bis 10 mehr Zusammen. 0 bis 40 bis 50 bis 60 bis 70 mehr Zusammen. 
Jahren. Jahren. 
18. 19. 20. 21. 22,. 28. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 
  
  
  
  
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