Tentral-Slatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
i
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
IX. Jahrgang. # 19.
Berlin, Freitag, den 11. Mai 1883.
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Befugnisse von 3. Statistik: Abänderung der Vorschriften über die statisti-
Steuerstellen; — Transportkontrole über Salz im Grenz- sche Anschreibung des Veredlungsverkehers 146
bezirk der Provinz Schlesen Seite 145
2. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil= 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
standsl--Akkken:::: 145 Reichsgebiee 153
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Dem Königlich preußischen Hauptsteueramte zu Salzwedel ist die Ermächtigung ertheilt worden, Mineralöle
von weniger als 790 oder von mehr als 830 Dichtigkeitsgraden unter Kontrole der Verwendung zollfrei
abzulassen.
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Plön im Hauptamtsbezirke Kiel ist die Befugniß zur Er-
ledigung von Begleitscheinen I über ausländische Weine beigelegt worden.
Der Großherzoglich hessischen Orts-Einnehmerei zu Friedberg im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Gießen
ist die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Branntwein, Bier, Wein und Obstwein
ertheilt worden.
Die Transportkontrole gemäß §ss§s. 119 flg. des Vereinszollgesetzes ist im Grenzbezirke der Provinz Schlesien
für die Grenzstrecke gegen Rußland auf Salz in Mengen von mehr als 2 kg ausgedehnt worden.
2. Konfulat-Wesen.
Dem Kaiserlichen Gesandten Grafen von Dönhoff in Tokio ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870
s. 1, in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875, für sein Amtsgebiet die Ermächtigung
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von deutschen Reichsangehörigen und Schutzgenossen vor-
zunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
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