Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
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Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
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XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. Mai 1888. W 20.
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Aubhebung einer 4. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reiche
Steuerstelle; — Bestellung zweier Reichsbevollmäch- im April 18833. .. . ...
tigggggeen Seite 155 5. Juftiz-Wesen: Vorschriften über die Dienst= und Seschäls
2. ##nsulat. Wesen Ernennung; — Ermächtigung zur Vor. Verhältnisse der bei dem Reichsgericht mit den Zustellungen
nahme von Civilstands-Akten: 155 zu beauftragenden Beamen 159
3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 6. Polizei- sen: Ausweisung von Ausländern aus dem
April 188. 156 Reichsgebieten. .. 162
Zoll= und Steuer-Wesen.
Das Königlich preußische Untersteueramt zu Grünhof im Bezirke des Hauptsteueramtes zu Stettin ist auf-
gehoben.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des
Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen
1. der Königlich preußische Geheime Regierungsrath Freiherr von Patow zu Breslau an Stelle
des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Geheimen Regierungsraths Gutsch
der Königlich bayerischen General-Direktion der Zölle und indirekten Steuern zu München als
Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern, mit dem Wohnsitz in München,
2. der Königlich preußische Geheime Regierungsrath Jaehnigen zu Hannover an Stelle des zum
vortragenden Rath im Reichsschatzamt ernannten Geheimen Regierungsraths Kraut der Kaiser-
lichen Direktion der Zölle und indirekten Steuern zu Straßburg i./E. als Reichsbevollmächtigter
für Zölle und Steuern, mit dem Wohnsitz in Straßburg i.,/E.,
vom 1. Mai d. J. ab beigeordnet worden.
2. Kon ssulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Geheimen Legationsrath Dr. jur. William
Göhring zum General-Konsul für die Niederlande mit dem Amtssitze in Rotterdam zu ernennen geruht.
Den Kaiserlichen Konsulatsverweser Dr. Stübel in Apia ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870,
§. 1, in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtebezirk des Kaiserlichen
Konfulats in Apia die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige ECheschließungen von deutschen Reichs-
angehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu
eurkunden
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