Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

Tentral-Slatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

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XI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  8.  Juni  1883.  23.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Zolltarifirung  bei  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exeguatur-Er-Gemengen
  von  Getreidearten;  —  Verwendung  von  Me-  theilugen  ..  1274
lilotenblüthen  zur  Herstellung  von  Tabackfabrikaten;  —
Befugnisse  von  Zollstelllen  Seite  173  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes  der  Reichsgebeee  174
Entscheidungen  des  Ober-  Seeamts  und  der  Seeämter  174

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

D.-  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  Mai  d.  J.  beschlossen,  dem  Instruktionspunkt  III  zu  dem
amtlichen  Waarenverzeichnisse  zum  Zolltarif  am  Schlusse  folgenden  Zusatz  beizufügen:
„Bei  Gemengen  aus  verschieden  tarifirten  Getreidearten  oder  aus  Getreide  und  anderen  Erzeugnissen
  des  Landbaues  gilt  die  Menge  des  am  hböchsten  belegten  Bestandtheils  als  unerheblich,
wemn  das  Gewicht  derselben  nicht  mehr  als  10  Prozent  von  dem  Gewichte  des  Gemenges
eträgt.“

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  Mai  d.  J.  beschlossen,  daß  die  für  die  Verwendung  von
Melilotenblüthen  (Steinklee)  zur  Herstellung  von  Tabackfabrikaten  festgesetzte  jährliche  Minimalmenge  von
100  kg  auf  25  kg  herabgesetzt  werde.

Der  Bundesrath  hat  in  der  Sitzung  vom  28.  Mai  d.  J.  beschlossen,  daß  der  Zollabfertigungsstelle  am
Entenwärder  zu  Hamburg  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung
  ausgehenden  Zuckers  beigelegt  werde.

 

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamt  II.  zu  Barzdorf  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  O./S.
ist  die  Befugniß  zur  Ausstellung  von  Begleitscheinen  I  über  nach  Oesterreich  transitirende  Fabrikmaterialien
und  leere  Emballagen,  als  Fässer,  Säcke  rc.,  sowie  zur  unbeschränkten  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über
die  nach  Oesterreich  ausgehenden  transitirenden  Waaren  beigelegt  worden.

 

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