Metadata : Das deutsche Ordensland Preußen.

selbst  die  maͤchtigen  Staͤdte  muͤssen  sich  ihm  beugen.  Das  Recht
der  Städte  hat  der  Hochmeister  durch  eine  allgemeine  städtische
Willkuͤr  geregelt,  die  nicht  ohne  seinen  Willen  geaͤndert  werden
darf.  Er  allein  entscheidet  uͤber  die  Freiheit  des  Handels  und
die  Zulassung  der  Fremden,  er  bestimmt  die  Willkuͤr  fuͤr  die
Weichselschiffahrt.  Ihm  dankt  das  Land  gleiches  Maß  und  Ge—
wicht;  nur  seiner  Landesmuͤnze  zu  Thorn  ist  der  Muͤnzenschlag
vorbehalten.

Und  doch  war  die  Stellung  der  großen  Staͤdte  des  Landes,  die
fruͤh  der  Hansa  Deutschlands  beitraten,  zu  ihrer  Landesherrschaft
  nach  modernen  Staatsbegriffen  ebenso  unbegreiflich,  wie
die  Lage  aller  anderen  landsaͤssigen  Hansestaͤdte.  Die  „unter
beiden  Meistern  sitzenden“  Hansestädte  (in  Preußen  die  Sechsstädte
  Danzig,  Elbing,  Thorn,  Kulm,  Koͤnigsberg  und  das  kleine
Braunsberg  —  denn  das  reiche  Memel  blieb  butenhansisch)  —,
sie  beschlossen  auf  den  gemeinen  Hansetagen  oder  gar  auf  ihren
prenßischen  Städtetagen  zu  Marienburg  und  Danzig  den  Krieg
gegen  Könige,  die  mit  dem  Orden  in  Frieden  lebten.  Sie  spielten
—  ein  Staat  unter  Staaten  —  die  Rolle  des  Vermittlers  in  den
Händeln  des  Ordens  mit  Litauen,  oder  baten  den  Hochmeister
um  seine  Verwendung  in  hanstischer  Sache  bei  der  Königin  von
Dänemark.  Die  bittere  Nor,  der  Ernst  der  politischen  Arbeit
und  das  nicht  eingestandene,  doch  unzweifelhaft  bereits  lebendige
Bewußtsein,  auf  wie  schwachen  Füßen  die  glänzende  Ordensherrschaft
  stehe  —  das  alles  zwang  den  Orden,  die  ritterlichen  Vorurteile
  zu  verschmähen,  den  Eifer  der  Herrschsucht  zu  mäßigen
und  als  treuer  Bundesgenoß  zu  den  Städten  Niederdeutschlands
zu  halten.  Waren  doch  beide  im  Innersten  verwandt  als  Aristokratien
  von  Deutschen  inmitten  halbbarbarischer  Vôlker,  als
trotzige  Eroberer  unter  fremden  Zungen,  verwandt  sogar  in  ihrer
inneren  Einrichtung.  Auch  die  Hansa  konnte  in  der  Fremde  ihre
Herrschaft  nur  erhalten  durch  die  strenge  klösterliche  Zucht  mönchischer
  Faktoreien.  Auch  das  Gewerbe  des  Kaufmanns  war  in

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