Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XII. Jahrgang. # Berlin, Freitag, den 31. Oktober 1884. SW44.
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Bestellung eines 3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Verzeichniß der, regel-
Stations-Kontrolörs; — Veränderungen im Bestande und mäßigen Untersuchungen unterliegenden und den An-
in den Befugnissen von Zoll- und Steuerstellen Seite 281 forderungen der Reblaus-Konvention entsprechend erklärten
2. Militär- „Wesen, ahtre Berzeichuß püeren ehr, Gartenbau- 2c. Anlagen in Belgien 285
anstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 4. inkahn-Weien irnemungen von richterlichen Vit
Militärdienst berechtigt sind; — desgl. Namhaftmachung gliedern des Aeichs. Cisenvahn · Umts . . .
provisorisch bersir Anstalten; — Eingehen einer 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
derartigen Anstallllt:liii 282 Reichsgebieeee 296
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des
Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Revisions-Inspektor Rheinen zu Bremen
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Müller den König-
lich bayerischen Hauptämtern zu Ludwigshafen a. Rh. und Landau, sowie den Großherzoglich badischen
Hauptämtern zu Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in
Mannheim, vom 1. Oktober d. J. ab beigeordnet worden.
E- ist ertheilt worden:
dem Königlich preußischen Untersteueramt zu Mülheim a. Rhein im Bezirk des Hauptsteueramts
für inländische Gegenstände zu Cöln die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II,
dem Königlich sächsischen Nebenzollamt J. zu Sebnitz im Bezirk des Hauptzollamts zu Schandau
die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen II und
dem Fürstlich schwarzburgischen Steueramt zu Arnstadt die Befugniß zur Wiederanlegung des amt-
lichen Verschlusses an Eisenbahnwagen bei Verschlußverletzungen (§. 96 des Vereinszollgesetzes und
§. 27 des Eisenbahn-Regulativs).
Das Koöniglich preußische Nebenzollamt J. zu Wewelsfleth im Bezirk des Hauptsteueramts zu
Itzehoe wird mit dem 1. November d. J. ausgehoben.
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