Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
  
  
  
  
.. inweisun 
Lau- Waarenverzeichniß finn I ¾ Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
. Ei es 
Nr nfuhr golltarifs des Bruttogewichts). 
1. 2. 3. 4. 5. 
383. Menschenhaare, roh oder 110....................... 
in der unter Nr. 381 
bezeichneten weiteren 
Bearbeitung. 
384. Perrückenmacher= und 11 d Hierher gehören auch dergleichen Arbeiten in 20 Fss. u. Kst. 
andere Arbeiten aus Verbindung mit anderen Materialien, so- 13 Köb. 
Haaren und Haarimi- weit sie dadurch nicht unter Nr. 18 g 1 9 Bll. 
tationen, mit Aus- oder Nr. 20 a des Zolltarifs fallen. — Fri- 
nahme der frisirten sirte Puppenköpfe fallen unter Nr. 385. 
Puppenköpfe. 
385. Puppenköpfe aller Art, 114444444440909494440ß „„; 
frisirte. 
386. Federspulen (Federkiele, Ue....................... — 
Schreibfedern), rohe. 
387. JSchmuckfedern, rohe, auch 11e Hierher gehören auch rohe, sowie gefärbte — 
dergl. gefärbte. Vogelflügel ohne sonstige Bearbeitung, 
desgl. blos getrocknete Vogelbälge, welche 
eine weitere Bearbeitung als zum Schutze 
gegen Mottenfraß nicht erfahren haben. 
388. Bettfedern, gereinigte oder 1ISHierher gehören auch Federspulen, gefärbt — 
zugerichtete; auch gezo- und geschnitten, jedoch noch in der Form 
gene Federspulen ganzer Federn. — Dagegen fallen ge- 
(Schreibfedern). schnittene Federspulen in kleinen Stücken 
(von der Größe der Stahlfedern) unter 
Nr. 448 als Schnitzwaaren. 
389.Schmuckfedern, zuge- 118 Als zugerichtete (zubereitete) Schmuckfedern.0 Kst. 
richtete. werden diejenigen behandelt, welche durch|1 Kb. 
Kräuseln, Nähen oder dergleichen so herrd9 Bll. 
  
  
  
gestellt sind, daß sie eine fertige, als 
solche verkäufliche und zum Gebrauche 
als Schmuck verwendbare Waare bilden. 
Hierher gehören auch Vogelflügel, auf 
der Rückseite mit Zeugstoff beklebt oder 
sonst weiter bearbeitet; Vogelbälge (auch 
Köpfe oder Theile von Bälgen), in einer 
Weise vorgerichtet, daß sie als Schmuck 
auf Hüten 2rc. getragen werden können. 
— Dagegen fallen künstliche Schmuck- 
federn aus coiffirter Seide in Verbin- 
dung mit Draht, sowie natürliche in 
Verbindung mit coiffirter Seide unter 
Nr. 485. 
  
 
	        
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