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.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß 2. auf su 8 Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
Ar. Einfuhr. es ichts).
fuh golltarife des Bruttogewichts)
1. 2. 3.l 4. 5.
Pelzwerk= (Rauchwaa-
ren-) Bereitung.
Vogelbälge zur Pelzwerkbereitung; Pelz-
stückchen einschließlich der gefärbten, auch
solche, welche behufs weiterer Verarbeitung
zu Pelzwerk zusammengenäht, jedoch noch
nicht in die Gestalt förmlicher Pelzfutter
oder Besätze gebracht sind.
13. Holz und andere vegetabilische und animalische Schnitzstoffe, sowie Waaren daraus.“)
402.
403.
404.
405.
406.
407.
Bambus= und Pfefferrohr;
rohe Stöcke von Rohr.
Bernstein.
Brennholz; Lohkuchen;
Reisig und Reisigbesen.
Elfenbein (Elephanten-
und ähnliche Thier-
zähne).
Hörner von Thieren,
Hornspitzen, Geweihe,
Knochen, Hufe und
Klauen: rohe (als
Schnitzstoff).
Holzkohle, einschließlich der
Rothkohle
13a
13a
13a
13 a
13a
13 a
Rohrstöcke, welche nur in Stocklänge ge—
schnitten und durch Schneiden oder Schaben
ganz roh vorgearbeitet sind, eine weitere
Bearbeitung aber noch nicht erfahren
haben, werden als rohe behandelt.
Bernstein kommt auch unter dem Namen
„Agtstein“ vor. — Bernsteinstaub (kleine,
als Schnitzstoff nicht verwendbare Stück-
chen) ist unter Nr. 224 nachzuweisen.
Hierher gehört alles zum Verbrennen be-
stimmte Holz, Reisig, Zapfen und Nadeln
von Nadelhölzern, Hobel= und Sägespäne,
getrocknete Fichtensprossen.
Hier sind die ganzen oder nur in einzelne
Theile zerschnittenen Zähne nachzuweisen.
Außer Elephantenzähnen gehören z. B.
Nilpferd= und Wallroßzähne hierher. —
Elfenbeinabfälle (Späne, Sägemehl und
kleine unregelmäßige Stückchen) fallen
unter Nr. 414.
Hierher gehören auch roh vorgearbeitete
Hornspitzen oder ungebohrte Hornstreifen
zu Pfeifenspitzen. — Hornstäbe fallen
dagegen unter Nr. 437 bezw. 444. Knochen,
welche nicht als Schnitzstoff dienen können,
sind unter Nr. 8, Knochenmehl unter
Nr. 172, Hornmehl und Hornabfälle
unter Nr. 414 nachzuweisen.
Hierher gehört auch gepulverte und geformte
Holzkohle (plastische Löthkohle) und pla-
stische Kohle in ungeformten Stücken. —
Rothkohle ist ein Verkohlungsprodukt von
rothbrauner Farbe aus Buchenholz.
16 Fss.
4 Bl..
2 Sck.
20 Ffss.
4 Bll.
2 Sck.
1 Sck.
u. Kst.
.u. Kst.
20 Fss. u. Kst.
2 Bll
1 Sck.
*) Die Waaren der Nr. 416 bis 424 sind nach Gewicht oder Festmeter (1 Festmeter = 600 kg) nachzuweisen.
7r7