Lau-
fende
Waarenverzeichniß
für die
Einfuhr.
Hinweisung
auf die
Nummer
des
Zolltarifs.
Bemerkungen.
Tarasatz
(in Prozenten
des Bruttogewichts).
2.
3.
4.
5.
490.
491.
492.
493.
494.
Seidene Herrenhüte, gar-
nirt und ungarnirt.
Herrenhüte aus Filz, gar-
nirt und ungarnirt.
Damen= (auch Kinder-)
Hüte: garnirt, mit
Ausnahme der Stroh-
hüte.
—z: ungarnirt, mit Aus-
nahme der Strohhüte.
Hüte, nicht besonders be-
nannte, garnirt und
ungarnirt.
18f1
1812
1813
1814
1814
Hierher gehören: Herrenhüte (Cylinder=
und ähnliche Hüte), mit seidenem oder
halbseidenem Felbel (Velpel) überzogen,
sowie Gibus (Ressorthüte, Claquehüte)
aller Art, garnirt und ungarnirt; auch
nach Art der seidenen Herrenhüte ge-
arbeitete und wie diese auch nur garnirte
oder sonst ausgestattete Damen= und
Kinderhüte.
Aus. Wolle oder anderen Thierhaaren, gar-
nirt oder ungarnirt, auch lackirt, ebenso
nach Art dieser Herrenhüte gearbeitete
oder sonst ausgestattete Damen= und
Kinderhüte. Ferner sind hier nachzu-
weisen: Hüte aus Zeugstoffen mit auf-
geklebtem Wollstaub; Hutstumpen zu Filz-
hüten, bestehend aus zusammengewalkten
Hutfachen, ganz oder unvollständig in
Hutform gebracht.
ungarnirte Damen= (auch Kinder-) Hüte,
wie solche gewöhnlich nur im Putzwaaren=
handel geführt zu werden pflegen (z. B.
aus Seidenstoffen, Sammet, Tüll, Spitzen
und dergl. Lin der Regel auf Draht-
gestellen]) gearbeitet). Die unter diesen
Nummern zur Anschreibung kom-
menden Hüte sind nach Stückzahl
nachzuweisen.
Hierher gehören: Hüte aus Zeugstoffen, mit
Ausnahme der unter Nr. 490 bis 493
genannten; Hüte von Geweben, mit Kaut-
schuck überzogen und getränkt, garnirt
oder ungarnirt; auch Mützen aus Zeug-
stoffen, mit Ausnahme der gewirkten, ge-
häkelten oder gestrickten, und Fez (Mützen
aus gewalktem Wollenstoff). — Dagegen
fallen Hüte aus Stroh, Rohr, Bast,
Binsen, Fischbein, Palmblättern oder
Span, auch dergleichen aus Haar= oder
Hanfgeflechten, aus Sparterie, sowie aus
Geflechten von sog. Baumwollensparterie
und Stroh, ferner Hüte aus Kork, Leder,
Leder-, Oel-- und Wachstuch oder Papier
20 Kst.
11 HKö.
9 Bll.
Hierher gehören insbesondere garnirte bezw.
9°.