Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
  
  
  
  
  
.. inweisun 
Lau- WaarenverzeichniHt d die 8 Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
. Einfuhr. es des Bruttogewichts). 
Nr fuh Zolltarifs. gewichts) 
1. 2. 3. —. . 355. 
Noch: # 
(531.) Leder aller Art, mit 21a behaarten weißgaren Felle von Lämmern 
Ausnahme des unter und jungen Ziegen; echtes Pergament; 
Nr. 532 und 533 be- auch lediglich zugeschnittene Stiefelklappen 
griffenen. oder Stiefelschäfte; sowie nicht weiter 
bearbeitete Abschnitte und Streifen von 
den vorstehend genannten Ledersorten. 
532. Brüsseler und dänisches 2112300002202 .... 
Handschuhleder; wiiß. 
gares Leder aus den 
Fellen von Lämmern J u. t. 
und jungen Ziegen 6 Bl. 
(Zickeln); Korduan, 
Marokin, Saffian; 
gefärbtes Leder, aus- 
genommen dergleichen 
echtes Juchtenleder; 
alles lackirte Leder. 
533. Sohlleder mit Einschluß 21b Auch lediglich zugeschnittene Sohlen pon 
von Vacheleder. Leder und Sohlen aus mit Kautschuck 
und anderem Bindemittel versetztem ge- 
mahlenen Leder gepreßt. 
534. Unbehaarte halbgare, so- ——..x.II A 7TY 2 ö2J)27 — 
wie bereits gegerbte,,Anmerk. 
noch nicht gefärbte oder 
weiter zugerichtete 
Ziegen= und Schaffelle. » 
535.GrobeLederwaaxen. 216 Zu den groben Lederwaaren sind zu rechnen: 
Schuhmacher-, Sattler-, Riemer= und 
Täschnerwaaren, sowie andere Waaren 
aus ungefärbtem oder blos geschwärztem 
lohgaren Leder oder aus rohen Häuten; 
alle diese Waaren auch in Verbindung 
mit anderen Materialien, soweit sie da- 
durch nicht unter Nr. 20 des Zolltarifs 16 Ffl. u. st 
  
fallen. 138 
536. Grobe Schuhmacher'! te Gierher gehören: grobe Schuhmacherr * 
Sattler= und Täschner-e:Anmerk. Sattler= und Täschnerwaaren aus grobem v 
waaren aus grobem unbedruckten Wachstuch, grauer Packlein- 
unbedruckten Wachs- wand, Segeltuch, roher Leinwand, rohem 
tuch oder groben leine- Zwillich oder Drillich; alle diese auch in 
nen Geweben. Verbindung mit anderen Materialien, 
soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 
des Zolltarifs fallen; ferner: Hüte von 
grobem unbedruckten Wachstuch oder der- 
  
  
  
  
 
	        
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