Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
  
  
  
  
  
.. inweisung 
Lau- Waarenverzeichniß dam die Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
. ’ . es s Bruttogewichts). 
Nr Einfuhr Zolltrife des Bru ogewichts) 
1. 2. 3. 4. 5. 
636. Zimmt, echter. 251 Hier ist nur der unter den Benennungen 
„Ceylon= oder Java-Zimmt, Canneel 
(Ceylon= oder Java-Canneel)“ vor- 
kommende Zimmt (cinnamomum) nach- 
zuweisen. 
637. Anderer Zimmt. 25 i Hierher gehören: Zimmtblüthe, Zimmt- 
kassia (cassia lignea), Holzkassia (Holz- 
zimmt, Mutterzimmt, cassia vera6 Fss. 
cassia lignea vera), Zimmtblüthenstengel st. 
gepulverte Zimmtwurzel. — Dagegen ist3 Kb. 
„weißer Zimmt canella alba oder costus. 
duleis)“ unter Nr. 224 nachzuweisen. 
638.Vorstehend nicht genannte 25 i Hierher sind zu rechnen: Saffran (Crocus), 
Gewürze. Mutternelken, Nelkenstengel (Nelkenstiele), 
Guineakörner (Paradieskörner) und 
sonstige anderweit nicht genannte Ge- 
würze. 
639.Gewürze zur Darstellung 25i....................... 
ätherischerOele,aufAnmerk. 
Erlaubnißschein unter 
Kontrole. 
640. Heringe, gesalzene, in 25k Die Anschreibung dieser Heringe geschieht — 
Fässern (1 Faß — nach der Zahl der Fässer (Tonnen). 
150 kg). 
+ 641. Heringe, gesalzene in 25 k Die Anschreibung dieser Heringe geschieht – 
nicht handelsüblicher Anmerk. 1 nach Gewicht. — Unter diese Nummer 
Verpackung. fallen auch Heringslake und gesalzene 
Heringsmilch. 
+ 642.Stankheringe. 25 k Stankheringe, d. h. verdorbene gesalzene — 
Anmerk. 2 Heringe, welche zu Dünger bestimmt 
und deshalb nach vorheriger Denaturi- 
rung zollfrei gelassen sind, sind nach 
Gewicht anzuschreiben (1 Faß — 
150 kg). 
643.Honig. 251 Türkischer Honig ist unter Nr. 657 nach- — 
zuweisen. 
  
  
  
  
 
	        
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