Lau-
fende
Waarenwerzeichniß
für die
Einfuhr.
Hinweisung
auf die
Nummer
des
Zolltarifs.
— 108 —
Bemerhkungen.
Tarasatz
(in Prozenten
des Bruttogewichts).
2.
3.
4.
5.
4790.
14791.
4792.
Andere Steine, roh oder
blos behauen.
Steinmetzarbeiten, grobe,
ungeschliffen, mit Aus-
nahme der Arbeiten
aus Marmor oder Ala-
baster; schwere Cement-
massewaaren.
Dachschiefer;rohe Schiefer-
platten und roher Tafel-
schiefer.
oder Alabaster.
33 a
33a
33 b
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur: grobe Steinmeßaarbeiten,
Hierher gehören: alle nicht unter Nr. 784
bis 789 oder unter Nr. 289 fallenden
rohen oder blos behauenen Steine, z. B.
Bau-, Bruch= und Schiefersteine; rohe
Feuersteine in der ursprünglichen Form
oder gemahlen; gehauene oder geschnittene
Flintensteine; rohe Lava; Cementsteine
(aus Cement geformte oder nur mit
einem Ueberzug von Cement versehene
Steine); ferner rohe, behauene, gespal-
tene, gesägte, auch aus Cement geformte,
jedoch nicht abgeschliffene oder weiter
bearbeitete Platten, mit Ausnahme der
unter Nr. 784 und 792 fallenden.
Hierher gehören beispielsweise: Thür= und
Fensterstöcke, Säulen und Säulenbestand-
theile, Rinnen, Röhren, Tröge, Krippen
und dergl., ungeschliffen, mit Ausnahme
der Arbeiten aus Alabaster oder Marmor;
ferner schwer ins Gewicht fallende un-
angestrichene, unlackirte Gegenstände aus
Cementmasse oder mit einem Cement-
überzug versehene Steine (wie Orna-
mente zu baulichen Zwecken, Säulen und
Säulenbestandtheile, Brunnen, Rinnen,
Röhren, Tröge und dergl.). — Grobe
Steinmetzarbeiten aus Alabaster oder
Marmor, sowie geschliffene aus anderen
Steinen fallen unter Nr. 798.
Unter Schieferplatten sind, im Gegensatz
zu Dachschiefer und Tafelschiefer, stärkere
(dickschiefrige) Platten, welche zu Wand-
bekleidungen, Fußbodenbelägen, Tisch-
platten 2c. bearbeitet und verwendet
werden, zu verstehen. — Schieferplatten,
welche gespalten, gesägt, oder durch
sonstige Bearbeitung in eine zur Ver-
wendung geeignete Form gebracht wor-
den, oder welche geschliffen, polirt oder
emaillirt sind, gehören zu den bearbeiteten
Platten der Nr. 796. Als Dachschieser
und roher Tafelschiefer sind die aus den
ungeschliffen, mit Ausnahme der Arbeiten aus Marmor