Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
  
  
  
  
  
inweisun 
gau- ¶ Waarenverieichniß olnnens Tarasat 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
es « 
Nr. JAusfuhr und Durchfuhr. golltarifs des Bruttogewichts) 
1. 2. 3. 4. 5. 
+8. Knochentnichtals Schnitz= 1b Hierher gehören: Knochen zur Fabrikation0 Ffsf. 
stoff), auch weiß ge- von Gelatine, Leim, Knochenmehl oder Sck. 
brannt. Knochenkohle (Knochenschwärze), sowie 
Knochen mit unbekanntem oder nicht be- 
sonders genanntem Verwendungezweck; 
ferner weiß gebrannte Knochen (Knochen- 
asche, phosphorsaurer Kalt). — Knochen- 
asche, mit Säuren versetzt (Superphos= 
phat), gehört zu Nr. 210, mineralischer 
phosphorsaurer Kalk zu Nr. 280. 
9. In Nr. 10. 
1 10. Vorstehend nicht genannte 1 b Hierher gehören insbesondere: Asche (mit10 Ffss. 
(Hierin Abfälle, soweit sie nicht Ausnahme der Knochenasche), auch aus- Sck. 
Nr. 9u.] unter Nr. 1 c des Zoll- gelaugte; Aschenerde; Branntweinspülig 
11.) tarifs fallen oder wie (Schlempe); Dornstein (Dornschlag, Rück- 
die Rohstofse, von stand bei der Gradirung der Salzsoole); 
welchen sie herstam- Kalkäscher; Knochenschaum oder Zucker- 
men, zu behandeln erde; Ochsenziemer, getrocknete; Spren 
sind. (Kaff); Streulaub; Thierflechsen; Treber 
und Trester. — Knochenasche fällt unter 
Nr. 8. 
11.In Nr. 5 bezw. 10. 
12. Lumpen, wollene und 1c Hierher gehören auch karbonisirte, d. i. 
halbwollene. wollene und halbwollene, von beigemengter 
Klette oder baumwollenen Stoffen auf 
chemischem Wege befreite Lumpen, sowie 
Tuchabschnitte (Schneidereiabfälle von 
neuem oder gebrauchtem Tuch). 
+ 13. Lumpen anderer Art; 1c Hierunter sind in der Hauptsache baum- 
auch nicht sortirte. wollene und leinene, ferner alle nicht 
sortirten und nach ihren Bestandtheilesl? Sck. 
nicht deklarirten Lumpen anzuschreiben. 
1 14.Netze und Stricke, alte; 1c Hierzu gehören: alte Fischer-, Vogel-, Jagd-, 
altes Tauwerk; gezupfte Pferde= und ähnliche Netze; altes Tau- 
Charpie. werk und alte Stricke: zur ursprüng- 
lichen Bestimmung nicht mehr verwendbar. 
1 15. Papierspäne und Maku- e Hierher gehört alle beschriebene und be- 
latur. « druckte Makulatur. 
  
  
  
  
 
	        
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