inweisun
gau- ¶ Waarenverieichniß olnnens Tarasat
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
es «
Nr. JAusfuhr und Durchfuhr. golltarifs des Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
+8. Knochentnichtals Schnitz= 1b Hierher gehören: Knochen zur Fabrikation0 Ffsf.
stoff), auch weiß ge- von Gelatine, Leim, Knochenmehl oder Sck.
brannt. Knochenkohle (Knochenschwärze), sowie
Knochen mit unbekanntem oder nicht be-
sonders genanntem Verwendungezweck;
ferner weiß gebrannte Knochen (Knochen-
asche, phosphorsaurer Kalt). — Knochen-
asche, mit Säuren versetzt (Superphos=
phat), gehört zu Nr. 210, mineralischer
phosphorsaurer Kalk zu Nr. 280.
9. In Nr. 10.
1 10. Vorstehend nicht genannte 1 b Hierher gehören insbesondere: Asche (mit10 Ffss.
(Hierin Abfälle, soweit sie nicht Ausnahme der Knochenasche), auch aus- Sck.
Nr. 9u.] unter Nr. 1 c des Zoll- gelaugte; Aschenerde; Branntweinspülig
11.) tarifs fallen oder wie (Schlempe); Dornstein (Dornschlag, Rück-
die Rohstofse, von stand bei der Gradirung der Salzsoole);
welchen sie herstam- Kalkäscher; Knochenschaum oder Zucker-
men, zu behandeln erde; Ochsenziemer, getrocknete; Spren
sind. (Kaff); Streulaub; Thierflechsen; Treber
und Trester. — Knochenasche fällt unter
Nr. 8.
11.In Nr. 5 bezw. 10.
12. Lumpen, wollene und 1c Hierher gehören auch karbonisirte, d. i.
halbwollene. wollene und halbwollene, von beigemengter
Klette oder baumwollenen Stoffen auf
chemischem Wege befreite Lumpen, sowie
Tuchabschnitte (Schneidereiabfälle von
neuem oder gebrauchtem Tuch).
+ 13. Lumpen anderer Art; 1c Hierunter sind in der Hauptsache baum-
auch nicht sortirte. wollene und leinene, ferner alle nicht
sortirten und nach ihren Bestandtheilesl? Sck.
nicht deklarirten Lumpen anzuschreiben.
1 14.Netze und Stricke, alte; 1c Hierzu gehören: alte Fischer-, Vogel-, Jagd-,
altes Tauwerk; gezupfte Pferde= und ähnliche Netze; altes Tau-
Charpie. werk und alte Stricke: zur ursprüng-
lichen Bestimmung nicht mehr verwendbar.
1 15. Papierspäne und Maku- e Hierher gehört alle beschriebene und be-
latur. « druckte Makulatur.