228
Steinwaaren außer
Verbindung mit an-
deren Materialien oder
nur in Verbindung mit
Holz oder Eisen ohne
Politur und Lack, mit
Ausnahme der unter
Nr. 799 und 800
fallenden.
bis 797, 799 und 800 begriffenen Stein-
waaren, insbesondere: Asbestgewebe und
mischung von anderen Spinnstoffen, so-
wie Asbestwaaren (mit Ausschluß des
Asbestpapiers und der Asbestpappen)
außer Verbindung mit anderen Ma-
terialien oder nur in Verbindung mit
Holz oder Eisen ohne Politur und
Lack; Bildhauerarbeit aus Steinen
aller Art, mit Ausnahme der unter
Nr. 596 fallenden Statuen, Büsten und
Thierfiguren, welche wirklichen Kunst-
werth besitzen und nicht als Fabrikwaaren
Kleider aus solchen Geweben ohne Bei-
anzusehen sind; Gips= und Schwefel-
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur: bloß auf einer Seite abgeschliffene Sandsteinplatten.
.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß it in s Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
ßes :
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. golltarifs des Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
794. Halbedelsteine und Glas- 33 Hierher gehören: bearbeitete (geschnittene, ge-
flüsse, bearbeitet, sowie schliffene 2c.) Platten von Halbedelsteinen;
Waaren daraus. bearbeitete (geschliffene, geschnittene) Glas-
flüsse ohne Fassung; Waaren aus Halb-
edelsteinen oder nachgeahmten Edelsteinen
(Glasflüssen), auch in Verbindung mit
anderen Materialien, soweit sie dadurch
nicht unter Nr. 20 des Zolltarifs fallen.
— Rohe Glasflüsse fallen unter Nr. 377.
(1#795.Sandsteinplatten, ge- 33111 BB.1r...;
" schliffen, überhaupt
weiter bearbeitet.
+ 796.Schieferplatten, gespalten 3341 Gierunter fallen alle durch Spalten, Sägen
gesägt oder sonst be- oder sonstige Bearbeitung in eine zur
arbeitet; bearbeiteter Verwendung geeignete Form gebrachten
Tafelschiefer (Schiefer- Schieferplatten, desgleichen geschliffene,
tafeln). polirte oder emaillirte.
797. ISchieferstifte; Schiefer!3301 Von Schieferwaaren gehören hierher:
tafeln in Holzrahmen; Schiefertafeln in rohen, lackirten oder
sonstige Waaren aus polirten Holzrahmen; Schieferstifte, auch
Schiefer, allein oder nur bemalt oder mit Papier überzogen oder 16 g
in Verbindung mit Holz in Holz gefaßt, letzteres jedoch ohne Fss. u. Kst.
oder Eisen ohne Poli- Politur und Lack; andere Waaren aus
tur und Lack. Schiefer ohne Verbindung mit anderen
Materialien oder nur in Verbindung mit
Holz oder Eisen ohne Politur und Lack.
798. JVorstehend nicht genannte/ 33d41 s6s5ierher gehören alle nicht unter Nr. 784