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Nachtrag
zu der Zusammenstellung der wesentlichsten Bestimmungen der Gerichtsverfassung und des Civil-
prozeßverfahrens in Rußland.
(Vgl. Central-Blatt 1883 Nr. 18 S. 134 ff., Nr. 24 S. 181.)
Zu dem der Zusammenstellung beigefügten Verzeichniß (Central-Blatt 1883 Nr. 18 S. 137 ff.)
wird bemerkt:
X. Appellhof zu Wilna.
Die Eröffnung ist am 20. November 1883 (a. St.) erfolgt.
Die Eröffnung der Bezirksgerichte hat stattgefunden:
1. zu Wilna am 20. November 1883 (a. St.)
2. » Kowno " 26. " " "
3. „ Grodno „ 23." " "
4. „ Minsk „ 30. " " "
XI. Appellhof zu Smolensk.
Die Eröffnung ist zunächst aufgeschoben.
Die Eröffnung der Bezirksgerichte zu Witebsk und Mohilew hat am 8. Dezember 1883 (a. St.)
stattgefunden. Der Amtskreis des Bezirksgerichts zu Witebsk ist vorläufig dem Bezirke des Appellhofes zu
St. Petersburg und der Amtskreis des Bezirksgerichts zu Mohilew dem Bezirke des Appellhofes zu
Kiew zugetheilt.
" "
6. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
* Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche dle Datum des
Grund der Bestrafung. Ausweisung Auswelsungs.
des Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
L
1. 2. l 3. 4. 5. 6.
a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs:
1. Johann Wenisch, geboren am 5. Februar 1850 Diebstahl im wiederholten Herzogliche Kreis-Direk-13. Dezember
Büchsenmacher, zu Wien, ortsangehörig in Rückfall und Betteln (1½ tion zu Braunschweig, 1883.
Neulerchenfeld bei Wien, Jahre Zuchthaus laut Er.
kenntniß vom 21. Juli 1882),
b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs:
2. Josef Zeidler, Kräuter-geboren am 7. August 1836 Betteln im wiederholten Rück- Königlich preußischer Re- 23. Februar
sammler, zu Engelsberg, Bezirk Freu-
denthal, Böhmen, eben-
daselbst ortsangehörig,
fall,
gierungs - Präsident zu d.J.
Breslau,