Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

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S. 7. 
An Gebühren werden erhoben: 
1. für Prüfung eines Thermometers durch Vergleichungen an 3 Skalenstellen 0,80 M. 
2. für Prüfung eines sog. Maximumthermometers durch Vergleichungen an 3 und 
wiederholte Vergleichungen an 2 Skalenstelllen 1,00 = 
3. für Prüfung eines Thermometers durch Vergleichungen an 8 Skalenstellen 
nebst Untersuchung der Veränderlichkeit der Angaben mit drei gesonderten Eis- 
punktsbestimmungen . 1-2o- 
4. für jede weitere Prüfung einer Skalenstelle ........... 0,20- 
5.für1edewe1tereEispunktsbesttmmung............. 0,10- 
6.fürAufatzungemerlaufendenNummer.. 0,10- 
Für die Ausfertigung einer Bescheinigung oder Beglaubigung sowie für die Stempelung werden 
besondere Gebühren nicht erhoben. 
S. 8. 
Thermometer, welche für andere als ärztliche Beobachtungen bestimmt sind, können nach Ermessen 
der Normal-Aichungs-Kommission zur Prüfung zugelassen werden. Den Vorschriften unter §. 2 Nr. 4 bis 6 
sollen auch solche Thermometer entsprechen; doch genügt es, wenn die unter Nr. 4 vorgesehene Strichmarke 
mit irgend einem Strich der Skale zur Deckung gebracht werden kann. 
Ueber den Befund der Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Prüfungsgebühren werden 
nach Maßgabe der aufgewendeten Arbeit berechnet. 
Berlin, den 10. November 1885. 
Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission. 
Nieberding. 
  
4. Konfulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Kaufmann Mogens Smidt zum Konsul in Svanike (Bornholm) 
und 
den Kaufmann Domenico Rognetto (kfu Salvatore) an Stelle des auf seinen Antrag aus dem 
Reichsdienste entlassenen Marchese Genoese-Zerbi zum Vize-Konsul in Reggio 
zu ernennen geruht. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
S Name und Stand Alter und Heimath z Datum 
+ ore rrre 
S 9 
5 der Bestrafung. beschlo t Ausweisungs- 
z des Ausgewiesenen. eschlofsen hat. beschlufses. 
S 
1. 2. I 3. 4. ¾ 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
. .Heinrich Meier, (geboren am 29. Dezember 1843 zu Nee-Landstreichen, Königlich preußischer Re.30. November 
Müllergeselle, rach, Kanton Zürich, Schweiz, ebenda- gierungs = Präsident zu|d. I. 
selbst ortsangehörig, # Potsdam, 
 
	        
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