11.
12.
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Menge der Waaren in den Spalten 8 bis 10 auf Grund amtlicher Ermittelung vollständig
angegeben werden kann.“
u. Im bisherigen Absatz 5 des §. 10 ist statt:
„mit Begleitschein I nach Muster A“ zu setzen: „mit einem nach §. 7a ausgefertigten
Begleitschein 1“.
. Im 2. Absatz des §. 11 ist statt: „der ersten Seite“ zu setzen: „der zweiten Seite“.
. Der §. 16 hält folgende Fassung:
„9. Angabe der Eingangsgrenzstrecke, Herkunft und Bestimmung der Waaren." In den
Begleitscheinen ist die Grenzstrecke, über welche der Eingang der Waaren erfolgte, beziehungs-
weise das Land, aus dessen Eigenhandel die Waaren herstammen (die Provenienz) und, im
Falle der Aus= oder Durchfuhr der Waaren, das Land der Bestimmung (das Land, in dessen
Eigenhandel die Waaren übergehen) anzugeben.
. Der 2. Absatz im §. 17 ist zu streichen.
. In dem Muster Ea (§. 18 Absatz 2) ist anstatt der Worte: „nicht bis zum“ bis „erbracht
sein wird“ zu setzen: „nicht bis zum Ablauf der für die Uebersendung des Erledigungsscheins
festgesetzten Frist erbracht sein wird“.
Im S. 21 ist statt: „Musters D“ bezw. „Muster D“ zu setzen: „Musters B“ bezw. „Muster B“.
Im vorletzten Absatz desselben Paragraphen sind vor dem Worte: „angewendet“ die Worte:
„nach Muster C“ einzuschalten. Der letzte Absatz ist zu streichen und an die Stelle desselben
Folgendes zu setzen:
„Das Begleitschein-Ausfertigungsamt ist befugt, von dem Extrahenten des Begleitscheins
vor der Aushändigung des letzteren die Vorlegung des Frachtbriefs über die Versendung der
Waaren an den im Begleitschein genannten Empfänger zu verlangen.“
An ß des im §. 33 allegirten Musters H zu Begleitscheinauszügen tritt das anliegende
Muster H.
Im 2. AbsKatz des §. 35 ist statt „Spalten 14 bis 19“ zu setzen: „Spalten 14 bis 18 und 25“,
ferner statt „Spalte 23 und 24“ zu setzen: Spalte 22 und 23“.
Im letzten Absatz des §. 36 sind die Worte: „20 bis 22 (Muster H)“ zu streichen.
Im 1. Absatz des §. 39 sind die Worte: „(Muster B)“ zu streichen.
Als 1. Satz des Absatzes 2 des §. 48 ist folgende Bestimmung zu setzen:
„Der Waaren-Empfänger ist verpflichtet, dem Begleitschein-Erledigungsamte auf dessen Ver-
langen den über die Versendung der Waaren lautenden Frachtbrief vorzulegen."
II. Die vorhandenen Bestände von den bie jetzt geltenden Formularen dürfen noch bis Ende dieses Jahres
benutzt werden.
Die Muster für die Begleitschein-Formulare werden in der dem Bundesrathsbeschlusse entsprechenden
Form den Bundesregierungen besonders mitgetheilt werden. Der nachstehende Abdruck dieser Muster ist nur
für den Wortlaut maßgebend.
Berlin, den 25. Mai 1886. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Aschenborn.