Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XIV. Jahrgang.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung;— Ermächtigung
zur Vornahme von Civilstandsakten; — Todesfall; —
Exequatur-Ertheiligung Seite 7
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Berlin, Freitag, den 8. Januar 1886. M 2.
2. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiete. ....... 8
1. Konsulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Helsingfors, Hermann
Martens, zum Konsul in St. Louis zu ernennen geruht.
Dem Konsulats-Verweser in Hiogo-Osaka, Gesandtschafts-Dolmetscher Krien ist für die Zeit seiner Amts-
führung auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 8. 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats Hiogo-Osaka die Ermächtigung ertheilt wor-
den, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Ge-
burten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
Der Kaiserliche Vize-Konsul Hugh Charles Godfray zu Jersey ist gestorben.
Dem zum Königlich belgischen Konsul in Mannheim ernannten Herrn Philippe Diffené ist das Exequatur
Namens des Reichs ertheilt worden.