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Muster 1.
Einsendungstermine: Direktivbezire:
für die Hebestellen an das Hauptamt:
10. August 1886, Hauptamtsbezirk:
für die Hauptämter an das Kaiserliche statistische Amt:
15. August 1886. Hebebezirk:
LNachweisung
des
Bestandes an Zucker
der
(Rübenzuckerfabrik) (Zuckerraffinerie) in
am 31. Juli 1886.
Anleitung.
1. Das Formular ist bestimmt für Rübenzuckerfabriken, gleichviel ob in denselben nur Rohzucker oder auch Konsumzucker her-
gestellt wird, für Zuckerraffinerien und für Melasse-Entzuckerungsanstalten ohne Rübenverarbeitung.
Nachrichtlich wird bemerkt, daß die Angaben der einzelnen Fabriken nur zur Kenntniß der Be-
hörden, zur Veröffentlichung aber nur Zusammenstellungen gelangen.
2. Die Nachweisung ist nach dem Stande vom 31. Juli 1886 in zwei, von dem Fabrikinhaber oder dessen ermächtigtem Ver-
treter zu vollziehenden Exemplaren aufzustellen, von welchen das eine bis zum 6. des nächstfolgenden Monats
der Steuerhebestelle des Bezirks einzureichen, das andere in der Fabrik zur Einsichtnahme der Steuerbeamten aufzu-
bewahren ist.
Sollte es an Einträgen gänzlich fehlen, so ist ein entsprechender Vermerk in zwei Exemplaren des Formulars zu machen
und mit diesen nach der Vorschrift im Absatz 1 zu verfahren.
3. Ausgeschlossen von der Nachweisung ist der in öffentlichen Niederlagen für unverzollte Gegenstände oder in Privattransitlagern
unter amtlichem Mitverschluß, desgleichen der außerhalb des Zollgebiets von der Fabrik gelagerte Zucker.
Siehe die Kückseite.