Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

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Einsendungstermine: 
für die Hebestellen an das Hauptamt der 12te, 
für die Hauptämter an das Kaiserliche statistische Amt 
der 15te des auf den Monat der Nachweisung 
zunächst folgenden Kalendermonats. 
Muster 3. 
Direktivbezirk: 
  
Hauptamtsbezirk: 
  
Hebebezirk: 
"“ 
Betriebs-Zachweisung 
  
der 
Rübenzuckerfabrik in 
für 
den Monat "4 
Anleitung. 
1. Das Formular ist bestimmt für die Rübenzuckerfabriken, d. h. die Fabriken, in welchen Rüben auf Rohzucker oder Konsum- 
zucker verarbeitet werden, sei es ohne oder mit Melasse-Entzuckerung, ohne oder mit Einwurf von Zucker. 
Es dient zur Nachricht, daß die Angaben der einzelnen Fabriken nur zur Kenntniß der Behörden, 
zur Veröffentlichung aber nur Zusammenstellungen gela 
ngen. 
2. Die Nachweisung ist für jeden Kalendermonat in zwei, von dem Fabrikinhaber oder dessen ermächtigtem Vertreter zu voll- 
ziehenden Exemplaren aufzustellen, von welchen das eine bis zum 10ten des nächstfolgenden Monats der Steuerhebestelle 
des Bezirks einzureichen, das andere in der Fabrik zur Einsichtnahme der Steuerbeamten aufzubewahren ist. 
Fehlt es für einen Monat an Einträgen, so ist ein entsprechender Vermerk in zwei Exemplaren des Formulars zu 
machen und mit diesen nach der Vorschrift im Absatz 1 zu verfahren. 
Siebe die Rückseite.
	        
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