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Der Beschluß muß den Namen der Richter, welche dabei mitgewirkt haben, und den angenomme-
nen Rechtssatz enthalten und ist von den Richtern zu unterzeichnen.
3. Im 8. 23 sind im zweiten Absatz hinter „Strafsenate“ die Worte
oder des Plenums
und im fünften Absatz hinter „Entscheidungen“ die Worte
des Plenums oder
einzuschalten.
4. Der §. 30 fällt weg. Die §5. 31 und 32 werden §5. 30 und 31.
6G. Eisen bahn= Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend
Ergänzung und Abänderung der Anlage D zum §. 48 des Betriebs-Reglements für die
Eisenbahnen Deutschlands.
Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seinen Sitzungen vom 10. Juni
und 8. Juli d. J. nachstehende Ergänzungen und Abänderungen der Anlage D zum §. 48 des Betriebs-
Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands beschlossen:
I. In Nr. I ist:
1. am Schlusse des fünften Absatzes hinter dem Worte „Schwefel“ einzuschalten:
oferner Patronen aus Kinetit (ein durch Nitrocellulose gelatinirtes Nitrobenzol, in
welches unter Ausschluß anderer Substanzen ein Gemenge von salpetersaurem und
chlorsaurem Kalium eingeknetet ist)."
2. in Nr. I 1 erster und dritter Absatz,
Nr. I 2 zweiter Absatz,
Nr. 1 3 vorletzter Absatz und
Nr. I 4 dritter und fünfter Absatz
statt der Worte: „Dynamit-, Sprenggelatine= und Gelatine-Dynamitpatronen" zu setzen:
„Dynamit-, Sprenggelatine-, Gelatinedynamit= und Kinetitpatronen“;
sowie ferner
in Nr. 1 1 zweiter Absatz zwischen: „Gelatine-Dynamitpatronen" und „Schießbaumwolle"
einzuschalten: „Kenetitpatronen.
II. Die Bestimmungen unter Nr. IV erhalten folgende Fassung:
IV. Streichhölzer und andere Reib= und Streichzünder (als Zündlichtchen, Zünd-
schwämme 2c.) müssen in Behältnisse aus starkem Eisenblech oder aus festgefügtem Holz
von nicht über 1,2 Kubikmeter Größe sorgfältig und dergestalt fest verpackt sein, daß der
Raum der Behältnisse völlig ausgefüllt ist. Die hölzernen Behältnisse sind äußerlich deutlich
mit dem Inhalt zu bezeichnen.“
III. In der Bestimmung unter Nr. V ist der Satz:
„Anstatt der hölzernen Kisten können jedoch auch sehr feste hölzerne Fässer verwendet
werden.
zu streichen.