Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
    
  
  
  
  
No · .   
XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 8. Oktober 1886. D„ 4 1. 
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in von den Vorsitzenden der berufsgenossenschaftlichen Schieds- 
dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuer- gerichte dem Reichs-Versicherungsamt am Schlusse eines 
stelen: Seite 353 jeden Jahres einzureichenden Geschäftsbericht 354 
2. Konsulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten 354 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
3. Versicherungs-Wesen: Bekanntmachung, betreffend den Reichsgebiete 358 
  
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt zu Linz im Bezirke des Hauptsteueramts zu Neuwied die Befugniß zu Erledigung 
von Begleitscheinen I über rohen Kaffee, geschälten Reis und Petroleum (ausgenommen mine- 
ralische Schmieröle), soweit diese Waaren von dem Grenzeingangsamte oder einem vorgelegenen 
Hauptamte speziell revidirt sind, sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen I und II über 
die genannten Waaren und 
dem Steueramt zu Preußisch-Holland im Bezirk des Hauptsteueramts zu Braunsberg die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz. 
Im Königreich Sachsen. 
· Das dem Hauptzollamte zu Eibenstock unterstellte Nebenzollamt J. zu Klingenthal ist für den 
Eisenbahnverkehr mit unbeschränkten Hebebefugnissen sowie mit der Ermächtigung zur Ausfertigung und Er— 
ledigung von Begleitscheinen I und 1I — auch über Salz —, von Versendungsscheinen über inländischen 
Taback, zur Vornahme von Abfertigungen nach Maßgabe von ss. 63, 66—71, §. 65 und §. 96 des Ver- 
einszollgesetzes, zur Abfertigung und Ertheilung der Ausgangsbescheinigung in betreff des mit dem Anspruche auf 
Steuervergütung ausgehenden Tabacks und der nicht unter stehender Kontrole eingesalzenen Gegenstände, zur 
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