Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr.  16.  135

2.  Die  Personalverwaltung  für  die  Ämter,  insbesondere  die  Anstellung,  Versetzung,
Beförderung,  Pensionierung,  Reaktivierung  und  Entlassung  des  nichtpragmatischen  Personals
bei  den  Amtern.  Die  Erteilung  der  Verehelichungsbewilligung  an  das  Personal  der  Amter,
soweit  nicht  das  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten  zuständig  ist.

3.  Die  Anweisung  der  Aktivitäts-,  Pensions=  und  Sustentationsbezüge  für  das  Personal
  der  Amter  einschließlich  der  Ergänzungsbeträge  zu  den  Pensionen  von  Beamten  der
Kategorie  A  Vb,  die  Anweisung  aller  den  Hinterbliebenen  dieses  Personals  zustehenden

Bezüge,  Pensionen,  Pensionszulagen,  Unterhaltsbeiträge  und  Unterstützungen  aus  dem  Staatsdiener-Reliktenverein.


4.  Die  Regelung  der  Militär=  und  Gendarmeriepensionen  für  das  Personal  der  Ämter.

5.  Die  Vergütung  der  Umzugskosten,  soweit  nicht  das  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten
  zuständig  ist,  und  die  Anweisung  von  Umzugsgebühren  an  das  Personal
der  Amter.

6.  Die  Bewilligung  von  Unterstützungen  an  das  Personal  der  Amter.

7.  Die  Verständigung  der  Oberpostdirektionen  über  den  Zeitpunkt  der  Anstellung  und
Beförderung  im  mittleren  nichtpragmatischen  Dienste  und  der  Vorstände  der  Postämter
III.  Klasse  und  die  Verständigung  über  den  Kreis  der  für  die  Anstellung  oder  Beförderung
in  Betracht  kommenden  Personen.

8.  Die  Vermittlung  des  Ausgleiches  in  den  Anstellungs=  und  Beförderungsverhältnissen
des  Personals  im  unteren  Dienste  zwischen  den  Oberpostdirektionen.

9.  Die  Bestimmung  und  Einberufung  des  Feldpostpersonals  für  den  Mobilmachungsfall.

10.  Die  Behandlung  der  Gesuche  der  Militäranwärter  und  vorzugsberechtigten  Gendarmerieangehörigen
  um  Anstellung  im  mittleren  und  unteren  Dienste  und  die  Uberwachung
des  Vollzugs  der  Anordnungen,  die  zur  Durchführung  der  grundsätzlichen  Bestimmungen
über  die  Besetzung  der  Stellen  mit  vorzugsberechtigten  Anwärtern  im  Bereiche  der  Postund
  Telegraphenverwaltung  getroffen  sind.

11.  Die  Bewilligung  von  Unterstützungen  aus  dem  der  Post=  und  Telegraphenverwaltung
  zur  Verfügung  stehenden  Anteil  am  allgemeinen  Unterstützungsfonds  für  Staatsdiener
  und  deren  Relikten,  am  Funktionärsfonds  und  an  sonstigen  Fonds.

b)  Dem  Revisionsamt:

1.  Die  primitive  Revision  der  von  den  Oberpostdirektionen  angefertigten  Rechnungen,
Mobilien=  und  Immobilieninventare,  dann  die  erstinstanzielle  Verbescheidung  der  Revisionserinnerungen,
  endlich  die  Behandlung  der  mit  der  Superrevision  zusammenhängenden  Geschäfte.

2.  Die  Abrechnung  mit  der  Zentralstaatskasse.