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7—m t
Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung
der Verwaltungsbehörde, an
welche die Bewerbungen zu
richten sind, soweit nicht in
den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
VII. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz.
1. Deutsch-Nordischer Loyd (Neu-
strelitz- Rostock-Warnemünder
Eisenbahn).
2. Mecklenburgische Südbahn.
3. Neubrandenburg
Eisenbahn.
Friedländer
Eisenbahnbetriebssekretäre,.
Büreauassistenten, Sta-
tionsvorsteher, Stations-
assistenten, Stationsdiätare,
Stationsaufseher, Rangir-
meister, Weichensteller,
Bahnwärter, Portiers, Lade-
meister, Zugführer, Pack-
meister, Schaffner, Bremser,
Büreaudiener, Kassenboten.
a) Eisenbahnsekretäre (Bü-
reau= und Negistraturvor-
steher und Kalkulatoren),
Büreauassistenten und Ma-
terialienverwalter.
b) Stationsvorsteher, Sta-
tionsassistenten, Stations=
Kassirer und Buchhalter.
Tc) Bodenmeister, Packmeister,
Zugführer, Telegraphisten,
Schaffner, Bahnwärter,
Weichensteller, Güterboden-
und Bahnhofsarbeiter.
Stationsvorsteher, Stations=
wärter, Zugführer, Güter-
bodenvorarbeiter, Güter-
boden- und Stations-
arbeiter, Weichensteller.
aufseher, Rechnungsführer,
37 Jahre.
37
37
Direktion des Deutsch-Nordi-
schen Lloyd zu Rostock.
Vorstand der Mecklenburgi-
schen Südbahngesellschaft
zu Parchim.
Betriebsverwaltung der Neu-
brandenburg - Friedländer
Eisenbahn zu Berlin SW.
(Großbeerenstraße 89).
VIII. Großherzogthum Oldenburg.
Eutin-Lübecker Eisenbahn.
Packmeister,
Schmierer,
Bahn-
Zugührert
chaffner,
Weichenwärter,
wärter, Brückenwärter,
Stationsverwalter, Sta-
tionsassistenten, Stations-
aufseher, Schreiber.
35 Jahre.
Verwaltungsrath der Eutin-
Lübecker Eisenbahngesell-
schaft zu Lübeck.
Die Erledigung
einer Stelle wird
im Großherzog-
thum als einge-
treten angesehen,
wenn der Wohn-
ort des letzten
Stelleninhabers
im Großherzog-
thumbelegen war.
Wegen des Um-
fanges der vorbe-
haltenen Stellen
wird auf die Be-
merkung zu V, 5
Bezug genommen.
Die Erledigung
einer Stelle wird
im Großherzog-
thum als einge-
treten angesehen,
wenn der Wohn-
ort des letzten
Stelleninhabers
im Großherzog-
thum belegen war.
Wegen des Um-
fanges der vorbe-
haltenen Stellen
wird auf die Be-
merkung zu V, 4
Bezug genommen.
Sämmiliche Stel-
len sind zu zwei
Drittheilen den
Militäravwärtern
vorbehalten.