Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

  
Bezeichnung der Stellen. 
— 2797 — 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
S.......—. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behärde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
20. Der Anstaltskontroleur bei dem Genesungshause in 
oda, 
21. Expedienten bei den Landrathsämtern. 
XIV. Derzogthum Sachsen-Goburg und Gotha. 
Kanzlisten, 
Kopisten, 
Ständige Hülfsschreiber, 
Diener und Boten, einschließlich der Kastellane, Por- 
tiers, Botenmeister, Gerichtsdiener, Gefangen- 
wärter und Exekutoren, sowie der ständigen Ge- 
hülfen von Exekutoren, 
Aufseher in den Strafanstalten, 
Gerichtsvollzieher, 
Ehausseewirter 
Chausseegeld-Einnehmer, 
Steueraufseher,l) » 
Büreaubeamte, Registratoren, Journalführer, Expedien- 
ten und deren Gehülfen bei den Landesanstalten, 
einschließlich der Strafanstalten, den Landeskredit- 
und Ablösungskassen, den Landrathsämtern, den 
Rent= und Steuerämtern, 
Straßenmeister, 
Gerichtsschreibergehülfen. 
mindestens zur Hälfte, 
beziehentlich abwech- 
selnd mit Militär- 
anwärtern. 
7*' 
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
  
  
Herzogliches Ministerium, Ab- 
theilung des Innern. 
Ubtheilung B. des Herzog- 
lichen Staatsministeriums 
I zu Gotha. 
  
  
  
soweit solche aus 
Staatskassen un- 
mittelbar gelohnt 
werden, jedoch mit 
Ausschluß des 
Kanzlisten bei dem 
Ministerialdepar- 
tement der aus- 
wärtigen Angele- 
genheiten. 
soweit solche aus 
Staatskassen un- 
mittelbar gelohnt 
werden, jedoch mit 
Ausschluß eines 
Dieners bei dem 
Ministerialdepar- 
tement der aus- 
wärtigen Angele- 
genheiten und der 
Diener bei priva- 
ten wissenschaft- 
lichen Anstalten. 
mit Ausschluß der- 
jenigen Stellen — 
3 in der Straf- 
anstalt zu Tonna, 
5 in der Straf- 
anstalt zu Ichters- 
hausen —, für 
welche technische 
bezw. landwirth- 
schaftliche Kennt- 
nisse erfordert wer- 
den. 
1) mit dem Vorbe- 
balte, ausnahms- 
weise Aspiranten 
zum höheren 
Steuerdienst aus 
dem Cinvilstande 
zunächst Steuer- 
aufseherstellen zu 
übertragen, jedoch 
höchstens bis zu 
einem Drittheil 
der Stellen.
	        
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