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Bezeichnung der Stellen.
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bei den Militär—
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
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Angabe
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
XVII. Fürstenthum Schwarzburg-Mudolstadt.
1. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden außer
bei der Ministerialabtheilung, bei welcher die aus-
wärtigen Angelegenheiten bearbeitet werden:
Kanzlisten, Kopisten, ständige Hülfsschreiber.
2. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden:
a) Kastellane und Hausmeister, Diener, Beidiener
und Boten, Exekutoren; ferner
b) Gerichtsvollzieher,
Tc) Gefängnißwärter,
d) Aufseher in Staatsanstalten,
e) Steueraufseher (mit dem Vorbehalte, vorüber-
gehend auch Civilaspiranten des höheren Steuer.
dienstes als solche zu verwenden),
f) Straßenwärter,
g) Chausseegeld -Erheber, soweit solche im Staats-
dienste angestellt sind,
h) Registratoren,
i) Büreau= und Kanzleiassistenten,
I1) Gerichtsschreibergehülfen,
1) Straßenoberaufseher.
l
mindestens zur Hälfte.
IN
Fürstliches Ministerium zu
Rudolstadt.
XVIII. Fürstenthum Waldeck.
Kanzlisten beim Landesdirektorium,
Staatskassenschreiber,
Boten beim Landesdirektorium.
Boten bei den Kreisämtern,
Steuerexekutoren,
Hülfsexekutoren,
Wegewärter,
Gerichtsvollzieher,
Gerichtsdiener,
Pedell beim Gymnasium zu Corbach,
Kreisschreiber bei den Kreisämtern,
Gerichtsschreibergehülfen.
1 mindestens zur Hälfte.
Diejenige Behörde, bei wel-
# der die Anstellung gewünscht
wird.
Die vorgeschriebe-
nen Listen wer-
den bei dem
Fürstlichen Mi-
nisterium ge-
führt.
Zu h und i:
mit Ausnahme
der Stellen bei
dem Ministerium.