Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Anlage G 
  
Hauptamt: 
Hebestelle: 
Kontobuch 
über 
Branntweinerzeugung in der Brennerei des ……………… zu……………………… 
für das  ……………… Quartal des Etatsjahres 188_/8_ 
Dieses Register enthält………………………  Blätter, welche 
mit einer mit dem Dienstsiegel hier angesiegelten Schnur 
durchzogen sind. Geführt vom                                                                                                                                                          ,   den   ……ten   18…… 
In den Spalten 8—15 bleiben die Zuschläge zur Verbrauchsabgabe (§. 42 des Gesetzes) außer Betracht; diese Spalten 
sollen, nur ersichtlich machen, welche Branntweinmengen der Brennereibesitzer zum niedrigeren resp. höheren Verbrauchsabgabensatze 
hergestellt hat. 
In Spalte 16 ist die jedesmalige Quersumme der Spalten 8, 10, 12 und 14 einzutragen; die Summe der Spalte 16 
darf nie die in Spalte 7 anzugebende Jahresmenge Branntwein, welche der Brennereibesitzer zum Abgabensatze von 50 Pf. pro 
Liter reinen Alkohols herstellen darf, überschreiten. Ist die erwähnte Jahresmenge erreicht, so können weitere Abfertigungen nur 
noch zum Steuersatze von 70 Pf. erfolgen. 
Am Schlusse der ersten 3 Quartale ist die Summe der Spalte 16 von der in Spalte 7 angeführten Jahresmenge 
Branntwein zum niederen Abgabensatze abzuziehen und der verbleibende Rest in Spalte 7 des Kontobuches für das nächste 
Quartal vorzutragen; der Bezirksoberkontrolör hat diese Uebertragung zu prüfen und deren Richtigkeit sowohl in dem Konto= 
buche des abgelaufenen Quartales als auch in dem des nächsten Quartales zu bescheinigen. 
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