Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

Tit.

531

 

Vortrag

Festgesetzter
Betrag

 

 

 

 

10

—

1

 

Pensionen  und  Alimentationen:
a)  zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die
bereits  vor  dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quiesziert
  waren  .
b)  zur  Unterstützung  des  dienstunfähig  gewordenen  Lehrpersonals
und  zwar:

aa)  Zuschuß  an  die  Kreis-  Pensionsanstalt  für  dienstunfähige
  Lehrpersonen:
a)  aus  Zentralfonds
6)  aus  Kreisffonds

bb)  Pensionszulagen  nach  einem  Driltel  der  zuletzt  bezogenen
  Dienstalters-Zulagen  aus  Zentralsonds

bc)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896  pensionierten
  Lehrpersonen  und  zur  Gewährung  von  Zuschüssen
  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
  für  das  an  gemeindlichen  Pensionseinrichtungen
  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal

I)  Unterstützungs-Beiträge  für  die  Hinterbliebenen  der  Volksschullehrer:

aa)  aus  Zentralfonds:
a)  im  allgemeinen
6)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896
zugegangenen  Lehrer-Relikten  und  zur  Gewährung
von  Zuschüssen  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
  für  das  an  gemeindlichen
  Pensionseinrichtungen  nicht  teilnehmende
Lehrpersonal  .
y)fürdürfttgedem  Unterstutzunqsalter  entwachsene
Lehrerwaisen
bb)  aus  Kreisfonds:

d)  Zuschuß  an  den  Kreisverein  zur  Unterstützung  der  Hinterbliebenen
  der  Volksschullehrer
aa)  im  allgemeine
bb)  besonderer  Zuschuß  an  denselben  zur  Ergänzung  des
Stammvermögens
cc)  Zuschuß  an  denselben  für  oberfränkische  Lehrerwaisen
e)  Zuschuß  an  das  bayerische  Lehrer-Waisenstift
Unterstützungen  für  dürftige  Schulamtszöglinge  und  Schul-  Praktikanten:

Zur  Gewährung  von  Unterstützungen  an:
a)  dürftige  Schulamtszöglinge  (Schulpräparanden)
b)  dürftige  Schulpraktikanten  .
c)  dürftige  Schulamtszöglinge  an  efemüche  und  w
Lehrerinnen-Bildungsanstalten

 

34  048—

3  500

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118  830  —

5  000  —
1  000  —

1990  —
87