Tit.
531
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
10
—
1
Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert
waren .
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an die Kreis- Pensionsanstalt für dienstunfähige
Lehrpersonen:
a) aus Zentralfonds
6) aus Kreisffonds
bb) Pensionszulagen nach einem Driltel der zuletzt bezogenen
Dienstalters-Zulagen aus Zentralsonds
bc) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen
an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
für das an gemeindlichen Pensionseinrichtungen
nicht teilnehmende Lehrpersonal
I) Unterstützungs-Beiträge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer:
aa) aus Zentralfonds:
a) im allgemeinen
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
zugegangenen Lehrer-Relikten und zur Gewährung
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
für das an gemeindlichen
Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonal .
y)fürdürfttgedem Unterstutzunqsalter entwachsene
Lehrerwaisen
bb) aus Kreisfonds:
d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der Hinterbliebenen
der Volksschullehrer
aa) im allgemeine
bb) besonderer Zuschuß an denselben zur Ergänzung des
Stammvermögens
cc) Zuschuß an denselben für oberfränkische Lehrerwaisen
e) Zuschuß an das bayerische Lehrer-Waisenstift
Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schul- Praktikanten:
Zur Gewährung von Unterstützungen an:
a) dürftige Schulamtszöglinge (Schulpräparanden)
b) dürftige Schulpraktikanten .
c) dürftige Schulamtszöglinge an efemüche und w
Lehrerinnen-Bildungsanstalten
34 048—
3 500
I
!
s
118 830 —
5 000 —
1 000 —
1990 —
87