Volltext : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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2.  Finan  zwesen.

Nachweisung
von  Einnahmen  der  Reichs-Post=  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung

für  die  Zeit  vom  1.  April  1912  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1912.

 

 

Bezeichnung
der

 

Einnahmen  vom  Beginne  Im  Reichshaushalts-Etat  ist

des  Rechnungsjahrs  bis
zum  Schlusse  des  Monats

 

die  Einnahme  für  das
Rechnungsjahr  1912  veran- 



 

 

 

Einnahmen  Dezember  1912  schlagt  auf
—  —  —  —  —  *  *
1  2  8
Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  585  044  201  791  381  000
Reichs--Eisenbahnverwaltuig  114  428  000  141  780  000

 

3.  Medizinal--  und  Veterinärwesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Einlaß=  und  Untersuchungsstellen  für  das  in  das  Zollinland
eingehende  Fleisch.

Auf  Grund  des  §  13  Abs.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau,
vom  3.  Juni  1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  547)  hat  der  Bundesrat  beschlossen,
in  dem  Verzeichnis  der  Einlaß=  und  Untersuchungsstellen  für  das  in  das  Zollinland  eingehende
  Fleisch  (Anlage  F  zur  Bekanntmachung  vom  30.  Mai  1902  —  Beilage  zu  Nr.  52
des  Zentralblatts  für  das  Deutsche  Reich  von  1908  —)  hinzuzufügen:
a)  unter  laufender  Nr.  1  in  Spalte  4:
„Memel,  Hauptzollamt"
und  in  Spalte  b:
„frisches  Fleisch“,
b)  unter  laufender  Nr.  1a  in  Spalte  2:
„Bajohren,  Zollamt  1“,
e)  unter  laufender  Nr.  40  a  in  Spalte  4
„Elmshorn,  Zollamt  1“
und  in  Spalte  5:
„frisches  Fleisch“
und  zwar  mit  der  Maßgabe,  daß  der  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  der  Anderungen  zu  aà
und  c  von  der  Königlich  Preußischen  Regierung  bestimmt  wird.

Berlin,  den  23.  Januar  1913.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  von  Jonquiéres.