Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

— 315 — 
Muster 1. 
  
Hebe-Register 
über 
die Einnahme aus der Besteuerung des Zuckers 
  
für die Monate 18 
Dieses Register enthält Blätter, welche 
von einer mit dem Dienstsiegel des Unterzeichneten be- Geführt von 
legten Schnur durchzogen sind. 
, den... tten 18 Name: 
Namen: ............ .....·.......·................·.......... Dienstkarakter 
Dienstkarakter: 
Vorschriften für den Gebrauch. 
1. In jedem Etatsjahr werden vier Hebe-Register geführt: 
a) für die Monate April bis Juli, 
b) .August und September, 
c) DOtktober bis Dezember, 
d - Januar bis März. 
Die zu a und d bezeichneten Register sind im Monat August bezw. April noch so lange offen zu halten, bis 
die Materialsteuer für die bis zum 31. Juli bezw. 31. März verarbeiteten Rüben, die Verbrauchsabgabe für den bis 
dahin in freien Verkehr getretenen Zucker und die zurückzuzahlende Vergütung an Materialsteuer und Verbrauchsabgabe 
für die bis dahin aus Niederlagen entnommenen Mengen von Zucker und zuckerhaltigen Fabrikaten darin angeschrieben ist. 
2. Die Spalten 6 bis 15 sind fortlaufend bis zum Schlusse jedes Rechnungsmonats aufzurechnen und die Monatssummen 
bei dem Abschlusse des Registers zur Bildung der Gesammtsumme zu wiederholen. 
3. Die Monatssummen gehen in die monatlichen und die Gesammtsummen in die vierteljährlichen Uebersichten der Einnahmen 
an Reichssteuern über. Den letzteren sind von den Hauptämtern behufs der Uebernahme in die Reichssteuer-Uebersichten 
die zur Verrechnung gekommenen Registerdefekte zu-, dagegen die Rückerstaltungen für unrichtige Erhebungen abzusetzen. 
4. zuachtken Abschlusse ist jedes Hebe-Register mit den dazu gehörigen Belägen an die Direktivbehörde zur Revision ein- 
zusenden. 
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