Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Central-Glatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
XVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. Februar 1888. 95. 
3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 
vom I1. April bis Ende Dezember 18937 24 
. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes 
der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter 25 
A Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus de 
Reichsgebiete.. .. . 256 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Herausgabe 
des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1888 4 
Seite 23 
2. Konsulat-Wesen: Todesfall; — Ermächtigung zur Vor- 5 
nahme von Cirilstands-Akten 323 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Herausgabe des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1888. 
Von dem Reichsamt des Innern wird für das Jahr 1888 eine nene Ausgabe des Handbuchs für das 
Deutsche Reich veranstaltet. Das Werk erscheint im Laufe des Monats März d. J. im Verlage der Buch— 
handlung „Carl Heymanns Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter 
Bestellung zum Preise von 4 ¾ für ein Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist es zum Preise von 5 
für ein Exemplar zu beziehen. 
Berlin, den 1. Februar 1888. Der Staatssekretär des Innern. 
In Vertretung: Eckl. 
  
2. Konsfulat-Wesen. 
Der Kaiserliche Konsul H. C. Ferro in La Valette (Malta) ist gestorben. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats zu Jassy, Dragoman Bojinca, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts- 
bezirk des gedachten Konsulats und die Dauer seiner Amtsführung die allgemeine Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutz lebenden 
Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
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