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2. Militär-Wesen.
Bekanntmachung.
In Verfoig der Bekanntmachung vom 24. Juni 1887 (Central-Blatt Anhang S. 217) werden hierunter
diejenigen Abänderungen veröffentlicht, welche in dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den
Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen eingetreten sind.
Nachtrag
zu
dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den Bundesstanten vor-
behaltenen Stellen.
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vorbehalten, so-
fern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Aufrückens
bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem bezeichnet.
Angabe Bezeichnung,
bei den für Militär. der Bebörden, an welche
anwärter nicht aus. die Bewerbungen zu
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten richten sind, wenn es nicht Bemerkungen.
Stellen, in welchemdNie Behärde selbst ist, be2#
Umfange dieselben welcher die Anstellung
vorbehalten sind. gewünscht wird.
I. Königreich Preußen.
II. Staatsministerinm.
(Seite 220 ist anstatt des Vermerks Zeile 1 und 2 zu setzen)
1. Ansiedelungskommission für Westpreußen
und Posen:
Sekretariatsassistent,
MRegistrator, mindestens zur —
*Sekretäre (Kalkulatoren). l Hälfte.
2. Verwaltung des Deutschen Reichs= und
Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: ·
Expedienten. mindestens zur —
Hälfte.
V. Ministerium für Handel und Gewerbe.
(Seite 223 unter V ist Zeile 4/5 zu setzen:) — hinzuzufügen: I
Hafenmeister (statt Hafenmeister Ober-Präsident zu
1. und 2. Klasse.) Breslau.