Nr.
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##“
der Vorstellungsliste
des Aushebungsbezirks
für 18
Urlaubspas.
. Der Rekrut (Stand oder Gewerbe) (Vor= und Familiennamen), geboren am
ten 18 zu (Drt, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaah), ist bei
der Aushebung für 18 für (Truppentheil oder Waffengattung) ausgehoben und
bis zu seinem Diensteintritt nach beurlaubt worden.
Inhaber hat sich (Zeitangabe oder zu setzen: „an einem noch später zu bestimmenden
Tage“) zur Absendung an seinen Truppentheil bei dem (Bezirkskommando) in (Ort)
. , wenigstens mit Oberkleidern, Stiefeln und einem Hemde versehen, unter Abgabe dieses
Passes zu melden.
Im Unterlassungsfalle wird er nach dem Militärstrafgesetz bestraft.
Inhaber tritt mit Aushändigung dieses Passes zum Beurlaubtenstand und in die Kontrole des
Hauptmeldeamts, des Meldeamts oder des Bezirksfeldwebels seines Aufenthaltsortes. Er ist ver-
pflichtet, jede Aufenthaltsveränderung seiner Kontrolstelle innerhalb von drei Tagen anzuzeigen und
sich beim Verziehen in einen anderen Kontrolbezirk bei der dortigen Kontrolstelle innerhalb von drei
Tagen anzumelden. Zuwiderhandlung wird bestraft.
„den ten 18
Bezirkskommando
. Ss)
Anmerkung. Der Urlaubspaß ist in der Größe eines Viertelbogens anzulegen.