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Muster 20 zu §. 126.
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der im Bezirk des Armeekorps von der (Behörde)
für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten.
Termin am 1. Februar.
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Erläuterungen. Von den in der Liste für 118. als unabkömmlich bezeichneten Offizieren und Mannschaften sind
abkömmlich und deshalb in die vorliegende Liste nicht aufgenommen.
Zu Muster 20 zu 8. 126.
Nachtragsliste
zu den unterm 1. Februr im Bezirk des Armeekorps von dern (Behörde)
für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten.
Termin am 1. September.
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A. Abgang.
8. Zugang.
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