Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Muster 22 zu §. 128. 
Liste 
der im Bezirk der 
  
(Eisenbahnverwaltung) angestellten Beamten und Arbeiter, 
welche von dem Bezirkskommando kontrolirt werden und bis zum 1. April 
18 vom Waffendieust zurückzustellen sind. 
I. 2. 3. 4. 5. 6. 7. *r5 
Stellung . Militärcharge! Wann und bei Wohynort 
Fcderen Sonlun und welchem Truppentheil ehnert — Bemert 
Nr. m Eisen. namen Truppen- ins stehende Heer Kreis emertungen 
bahndienft gattung eingetreten. K. 
  
  
  
  
  
  
Z 
Ort "„ 
I 
Bescheinigung 
über Anstellung im Dienst der (Bezeichnung der Eisenbahn). 
  
Muster 23 zu §. 128. 
Der (Vor= und Familiennamen), welcher nach Ausweis seiner Militärpapiere im Bereich des Bezirks- 
kommandos k 
................................ ontrolirt wird, ist als (Stellung oder Funktion im Eisenbahndienst) 
altung angestellt und daher vom Waffendienst zurückzustellen. 
(Ort, Datum.) 
(Bezeichnung der Eisenbahnverwaltung.) 
(Stempel.) 
Inhaber ist, sofern er im Eisenbahndienst verbleibt, bis zum 1. April vom Waffendienst zurückgestellt. 
(Ort, Datum.) 
(Bezeichnung des Bezirkskommandos.) 
(Stempell.) 
Anmerkung. 
Bei 
scheinigungen über Anstellung von ausgebildeten Landsturmyflichtigen des zweiten Aufgebots sind 
die Worte „kontrolirt wird“ zu streichen und dafür zu setzen: „seinen Wohnsitz hat“.
	        
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