Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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3. Militär-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die von den höheren Lehranstalten in Bayern, Württemberg und Baden, sowie 
von den Kadetten-Korps auszustellenden Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst. 
Vom 9. April 1889. 
Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 24. rz 1881 (Central-Blat S. 117) werden nachstehend 
diejenigen Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, welche sich für die im F. 90 der Wehr- 
ordnung vom 22. November 1888 (Central-Blatt 1889 S. 1) erwähnten Schulzeugnisse aus der von 
den norddeutschen Einrichtungen theilweise abweichenden Organisation des Unterrichtswesens in Bayern, 
Württemberg und Baden ergeben. 
Es stehen gleich: 
I. Den von Gymnasien ertheilten Reisezeug nissen für die Universität (§. 90 Ziff. 4 a. a. O.) 
für Württemberg: 
die von der Königlichen Kull-Ministerial-Abtheilung für peen, und Realschulen zu Stuttgart aus- 
gestellten Zeugnisse über die Ablegung der humanistischen Reifeprüfung für den Besuch der Universität, 
bezw. über die Ablegung der Konkursprüsung zur Aufnahme in das evangelisch-theologische Seminar zu 
Tübingen, sowie in das Wilhelmsstift daselbst. 
II. Den Zeugnissen über einjährigen, ersolgreichen Besuch der zweiten Klasse von Gymnasien, 
Real-Gymnasien und Ober-Realschulen (5. 90 Ziff. 2 a. a. O.) 
a. für Bayern: 
die Zenanise über erfolgreichen Besuch 
der ersten Gymnasialklasse von humanistischen Gymnasien (Studien-Anstalten), 
2. des dritten Kurses von Real-Gymnasien; 
b. für Württemberg: 
die Zeugnisse über einjährigen, erfolgreichen Besuch 
1. der evangelisch-theologischen Seminare zu Blaubeuren, Maulbronn, Schönthal und Urach, 
2. der Klasse VII der Gymnasien, der Real-Gymnasien und der als Ober-Realschulen anerkannten 
Nal. Anstalten. 
III. Den Zeugnissen über einjährigen, rrjolgreichen Besuch der ersten Klasse von Progymnasien, 
Realschulen und Real-Progymnasien (SC. 90 Ziff. 2b a. a. O.) 
für Württemberg: 
die Jeuoniss über einfährigen, erfolgreichen Besuch 
Klasse [Vb des Lyzeums zu Oehringen, der Klasse VII bei den übrigen Lyzeen, 
1 ger Klasse V bei den zu der Gattung der Realschulen gehörigen Real-Anstalten zu Biberach, 
Ravensburg und Rottweil, der Klasse VII bei den übrigen Real-Anstalten und bei sämmtlichen 
Real-Lyzeen. 
IV. Den Zeugnissen über erfolgreiche Zurücklegung der ersen Klasse und das Bestehen der 
Entlassungsprüfung an den höheren Bürgerschulen (S. 90 Ziff. 20 a. a. O.) 
die d Beugnisl. über erfolgreiche Zurücklegung des sechsten Jahreskursus und das Beslehen der Schluß- 
prũfung 
a. für Bahern: 
an den sechsklassigen lateinlosen Realschulen;
	        
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